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Allgemeine Geschäftsbedingungen

General Terms and Conditions of Sale

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) legen die Bedingungen fest, unter denen die Frisbii Group oder eine ihrer Gesellschaften (nachstehend „FRISBII“ genannt) gewerblichen Kunden (nachstehend „KUNDE“ genannt) (i) Zugang zu einer SaaS-Plattform für wiederkehrendes Umsatzmanagement gewährt, einschließlich Zahlungsabwicklung, automatisierter Rechnungsstellung und Abonnementverwaltung, und (ii) damit verbundene professionelle Dienstleistungen erbringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Implementierungsdienste, Onboarding-Dienste, Konfigurationsdienste, Supportdienste, Wartungsdienste oder sonstige vom KUNDEN erworbene professionelle Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen direkt über die proprietäre Plattform von FRISBII oder über Anwendungen, Konnektoren oder Integrationen zugänglich sind, die über Drittanbieter-Umgebungen oder Marktplätze bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Salesforce AppExchange-Anwendungen. Die AGB ersetzen alle vorherigen oder widersprüchlichen Dokumente.

Der KUNDE bestätigt, dass er diesen Vertrag ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit abschließt.

Diese AGB bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und bilden zusammen mit dem Bestelldokument, der Online-Bestellung, dem Abonnementprozess oder der Self-Service-Registrierung des KUNDEN über die FRISBII-Plattform (einschließlich „Pay-only“- oder „Billing“-Angebote) den für die Parteien verbindlichen Vertrag unter Ausschluss aller anderen Dokumente, Broschüren, Kataloge oder Produktfotos, die nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden.

Sie legen unter anderem die Bedingungen für die Bestellung, Zahlung, Nutzung und Verwaltung etwaiger Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den vom KUNDEN bestellten Dienstleistungen fest.

Gemäß den geltenden Vorschriften werden diese AGB jedem KUNDEN auf Anfrage systematisch zur Verfügung gestellt, damit dieser eine Bestellung bei FRISBII aufgeben kann. Jede Bestellung von Dienstleistungen impliziert die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden. Der KUNDE ist verpflichtet, diese vor jeder Bestellung zu prüfen. Die Auswahl und der Erwerb einer Dienstleistung liegen in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN.

Die Kontaktdaten von FRISBII sind die der FRISBII-Gesellschaft, die als Vertragspartei gemäß dem anwendbaren Bestelldokument oder der Self-Service-Registrierung handelt, wie darin angegeben.

Per Post:

  • Frisbii Denmark A/S Kronprinsessegade 8B, 3. 1306 København K Dänemark
  • Frisbii France SAS 1 chemin de Borie 34170 Castelnau-le-Lez Frankreich
  • Frisbii Germany GmbH Mainzer Landstraße 51 60329 Frankfurt am Main Deutschland
  • Frisbii Media GmbH Königstraße 4 87435 Kempten Deutschland
  • Per E-Mail [email protected]

 

Gemäß den geltenden Vorschriften behält sich FRISBII das Recht vor, von bestimmten Bestimmungen dieser AGB aufgrund von Verhandlungen mit dem KUNDEN abzuweichen, durch die Festlegung spezifischer, von den Parteien frei ausgehandelter und im Bestelldokument unterzeichneter Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren

Bestimmungen der AGB und denen des Bestelldokuments haben die Bestimmungen des Bestelldokuments Vorrang. Der Kunde und FRISBII werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

Das Abonnement oder die Nutzung der Plattform stellt die vollständige Annahme dieser AGB dar.

Article 1: DEFINITIONEN

Konto“ bezeichnet das individuelle Zugangsprofil, das für jeden autorisierten Benutzer nach Abschluss des Registrierungsprozesses erstellt wird und über das dieser autorisierte Benutzer mit persönlichen und vertraulichen Anmeldedaten auf die Software und die Dienstleistungen zugreift.

Verbundene(s) Unternehmen“ bezeichnet jede Einheit, die direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Kontrolle über mehr als 50 % der Stimmrechte der betreffenden Partei.

Vertrag“ bezeichnet diese AGB für die Erbringung von Dienstleistungen sowie alle Anlagen, Zeitpläne, Nachträge oder sonstigen Dokumente, die FRISBII im Zusammenhang mit der Software oder den Dienstleistungen und dem Bestelldokument vorgelegt werden.

Ereignis“ bezeichnet jeden Vorfall oder jede Anfrage, die vom KUNDEN in Bezug auf die Software gemeldet wird und als Fehler (Bug), Änderungsanfrage (Change Request) oder Anfrage für neue Funktionalität (New Functionality Request) klassifiziert wird, wie nachstehend definiert:

  • Fehler“ (Bug) bezeichnet eine reproduzierbare Fehlfunktion der Software, bei der eine Funktion nicht wesentlich gemäß der anwendbaren Dokumentation arbeitet.
  • Änderungsanfrage“ (Change Request) bezeichnet jede Anfrage zur Verbesserung, Änderung oder Optimierung einer bestehenden Funktionalität der Software.
  • Anfrage für neue Funktionalität“ (New Functionality Request) bezeichnet jede Anfrage zur Erstellung oder Entwicklung einer Funktionalität, die zum Zeitpunkt der Anfrage nicht Teil der bestehenden Software ist.

 

Ein dringendes Ereignis“ wird definiert als

  • Ein blockierender Fehler
  • Ein Ereignis mit hoher regulatorischer Auswirkung
  • Ein Ereignis mit geringer Erkennbarkeit
  • Ein Ereignis ohne mögliche Umgehungslösung
  • Ein Ereignis, das die Sicherheit gefährdet

 

Ein nicht blockierendes Ereignis“ bezeichnet jeden Vorfall, der die Nutzung der Software in allen ihren Funktionalitäten ermöglicht, auch wenn dies durch ein ungewöhnliches, vom KUNDEN selbst implementiertes Verfahren geschieht.

Autorisierte Benutzer“ bezeichnet (a) die Mitarbeiter jeder Einheit des KUNDEN oder (b) die Kunden des KUNDEN, für die der KUNDE Sicherheitsfallverarbeitungsdienste unter Verwendung der Software erbringt, (c) die Drittanbieter, Subunternehmer oder Lieferanten des KUNDEN, die im Auftrag und unter der Verantwortung des KUNDEN handeln (einschließlich, ohne Einschränkung, externer Abrechnungs- oder Buchhaltungsdienstleister), und (d) zuständige Aufsichtsbehörden, soweit der Zugang zur vorgenannten Software erforderlich ist (oder sein wird).

KUNDE“ bezeichnet die Einheit, die Software und Dienstleistungen bei der Frisbii Group oder einem ihrer verbundenen Unternehmen („FRISBII“) oder einem autorisierten Vertriebspartner von FRISBII durch Online-Bestellung oder Unterzeichnung des Vertrags bestellt hat.

KUNDENDATEN“ bezeichnet elektronische Daten und Informationen, die vom oder für den KUNDEN für die Dienstleistungen übermittelt werden.

DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“), in der jeweils geltenden, ergänzten oder ersetzten Fassung, einschließlich aller anwendbaren Durchführungs- oder Nachfolgevorschriften sowie verbindlicher Leitlinien oder Entscheidungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.

 

Schlüsselbenutzer“ (Key User) bezeichnet einen Vertreter des KUNDEN, der als primärer Ansprechpartner zwischen FRISBII und dem KUNDEN für operative und supportbezogene Angelegenheiten bestimmt ist. Der Schlüsselbenutzer muss jederzeit als autorisierter Benutzer im Sinne dieses Vertrags qualifiziert sein. Jeder autorisierte Benutzer kann den Support von FRISBII kontaktieren. Der Schlüsselbenutzer ist verantwortlich für die Koordination der Kommunikation mit FRISBII, die Überwachung validierungsbezogener Austausche und die Verwaltung von Zugriffsrechten und Berechtigungen innerhalb der Plattform.

Bestelldokument“ bezeichnet jedes Bestellformular, jede Leistungsbeschreibung, Online-Bestellung, Angebot oder sonstiges Bestelldokument (soweit zutreffend), das von den Parteien gegenseitig unterzeichnet oder vom KUNDEN im Rahmen eines Online-Self-Service-Prozesses angenommen wurde und den Erwerb von Abonnements für die Software und/oder professionelle Dienstleistungen belegt und gegebenenfalls die Abonnementlaufzeit, den Umfang der Dienstleistungen, die Anzahl der autorisierten Benutzer, die anwendbaren Gebühren, den Abrechnungszeitraum und alle sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten kommerziellen Bedingungen festlegt. Jedes Bestelldokument unterliegt nach gegenseitiger Unterzeichnung diesem Vertrag und wird Teil desselben und wird hiermit durch Bezugnahme einbezogen. Wenn der KUNDE die Software über einen Self-Service-Registrierungsprozess abonniert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Frisbii Billing oder Frisbii Payment Gateway) und kein separates Bestelldokument ausgestellt wird, gelten die kommerziellen Bedingungen — einschließlich Abonnementplan, Preisgestaltung, Abrechnungshäufigkeit und Umfang der Dienstleistungen –, die dem KUNDEN während des Online-Abonnement- oder Registrierungsprozesses angezeigt und von ihm akzeptiert wurden. In diesem Fall gilt die erste von FRISBII nach Ablauf eines etwaigen Testzeitraums ausgestellte Rechnung als Bestätigung der Abonnementbedingungen und wird zusammen mit den während der Self-Service-Registrierung akzeptierten Bedingungen für die Zwecke dieses Vertrags als einem Bestelldokument gleichwertig angesehen.

„Personenbezogene Daten“ bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (nachstehend „betroffene Person“ genannt); eine identifizierbare natürliche Person ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennung wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder auf einen oder mehrere Faktoren, die für die physische, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person spezifisch sind.

Anwendungsdokumentation“ bezeichnet für Menschen lesbare Dokumentation in schriftlicher Form, Video-Tutorials für Benutzer sowie alle sonstigen Materialien, die über einen Webbrowser ohne Verwendung von Entwicklertools zugänglich sind und von FRISBII als Teil der Dienstleistungsbereitstellung zur Verfügung gestellt werden.

Release“ bezeichnet ein geplantes Update der Software und der Release-Dokumentation.

„Verlängerungspreisliste“ bezeichnet die von FRISBII herausgegebene und zum Verlängerungsdatum des Vertrags geltende Preisliste, die Aktualisierungen der Preisgestaltung, des Angebots oder der Beschreibung, des Umfangs und der Zusammensetzung der verfügbaren Module und Dienstleistungen von FRISBII widerspiegeln kann und die für die verlängerte Abonnementlaufzeit gilt, sofern die Parteien nicht vor dem Verlängerungsdatum schriftlich etwas anderes vereinbaren.

Dienstleistungen“ bezeichnet die Dienstleistungen, die FRISBII im Rahmen dieses Vertrags zu erbringen vereinbart und die vom KUNDEN bestellt werden, nämlich den Zugang zur Software, etwaige Verwaltungsdienste und alle sonstigen in diesem Vertrag genannten Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen umfassen auch alle erforderlichen technischen Supportdienste sowie alle sonstigen von FRISBII erbrachten Dienstleistungen gemäß dem Bestelldokument. Zur Klarstellung: Die Dienstleistungen umfassen keine Schulungs- oder Beratungsdienste und keine sonstigen professionellen Dienstleistungen (kundenspezifische Entwicklung, Integrationsprojekte, Tools und dergleichen), sofern nicht ausdrücklich in einem Bestelldokument oder einer separaten Vereinbarung darauf Bezug genommen wird.

FRISBII-Materialien“ bezeichnet alle Software, Programme, Tools, Systeme, Daten oder sonstigen Materialien, die FRISBII dem KUNDEN im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software, Dokumentation sowie alle Informationen, Materialien oder Rückmeldungen, die der KUNDE FRISBII in Bezug auf die Software und die Dokumentation zur Verfügung stellt.

Lösung“ oder „Software“ bezeichnet die von FRISBII entwickelten und/oder zur Verfügung gestellten Softwareanwendungsprogramme, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Frisbii Billing, Frisbii Media, Frisbii App for Salesforce und Frisbii Payment Gateway. Der Umfang und die Funktionalitäten der Software umfassen unter anderem Vertragsverwaltung, Rechnungsstellung/Abrechnung und Integration in Zahlungsdienstleister, wie auf der Website von FRISBII näher beschrieben.

Updates der Software“ bezeichnet eine nachfolgende geplante Veröffentlichung der Software. Updates der Software umfassen keine Veröffentlichung, Option, Dienstleistungen oder Programme, die FRISBII nur und ausschließlich unter einer separaten Lizenz zur Verfügung stellt.

Umgehungslösung“ (Workaround Solution) bezeichnet jedes ungewöhnliche Verfahren, das es Ihnen ermöglicht, die volle Funktionalität der Software trotz eines Ereignisses zu nutzen.

ARTIKEL 2: GEGENSTAND UND ANNAHME DER ALLGEMEINEN ESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand dieses Vertrags ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen FRISBII (i) Zugang zu seiner Software gewährt und (ii) die hierin beschriebenen und im entsprechenden Bestelldokument abonnierten Dienstleistungen erbringt.

Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten für jedes Bestelldokument und bilden einen integralen Bestandteil desselben.

Die AGB sowie die im Bestelldokument festgelegten spezifischen Bestimmungen gelten als unwiderruflich vom KUNDEN angenommen. FRISBII behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Jede neue Version der AGB wird dem KUNDEN durch ein Online-Update und eine vorherige schriftliche Mitteilung von mindestens dreißig (30) Tagen vor Inkrafttreten der geänderten AGB zur Verfügung gestellt. Wenn der KUNDE die Software nach Ablauf dieser Mitteilungsfrist weiterhin nutzt, gilt der KUNDE als unwiderruflich mit den geänderten AGB einverstanden.

Alle Verkaufstransaktionen zwischen FRISBII und dem KUNDEN unterliegen daher den hierin festgelegten Bedingungen, es sei denn, spezifische Bedingungen wurden von den Parteien im Bestelldokument frei ausgehandelt und unterzeichnet.

Autorisierte Benutzer unterliegen ebenfalls diesen AGB.

ARTIKEL 3: DEFINITION DER DIENSTLEISTUNGEN

FRISBII verpflichtet sich, die folgenden Dienstleistungen für den KUNDEN wie nachstehend definiert zu erbringen.

3.1: Bereitstellung des Zugangs zur Software und Dokumentation

Vorbehaltlich der AGB wird FRISBII während der Laufzeit wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem KUNDEN und einer im Bestelldokument definierten Anzahl autorisierter Benutzer Zugang zur Software zu gewähren. Die Software und FRISBII-Materialien werden als SaaS (Software as a Service) mit Webzugang bereitgestellt, vorbehaltlich der Einhaltung der Pflichten des KUNDEN, insbesondere hinsichtlich der Zahlung der Kosten für den Internetzugang, ohne den kein Zugang zu den Dienstleistungen möglich ist.

Der KUNDE ist für die Nutzung der Software durch autorisierte Benutzer verantwortlich. Es liegt in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass autorisierte Benutzer die vertraglichen Zugangsbedingungen zur Software und die Lizenzbedingungen einhalten.

Vorbehaltlich der AGB gewährt FRISBII dem KUNDEN und den autorisierten Benutzern hiermit während der Laufzeit eine nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, weltweit beschränkte und widerrufliche Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der Software, ausschließlich für interne Geschäftszwecke gemäß den hierin festgelegten Bedingungen. Der KUNDE hat ausschließlich Administrationsrechte. Der KUNDE darf das Recht auf Zugang zur Software in keiner Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FRISBII übertragen.

Vor dem Datum der Dienstaktivierung, wie im Bestelldokument angegeben, hat der KUNDE:

  • entweder die erforderlichen Konfigurationsaufgaben selbst durchzuführen;
  • oder FRISBII mit deren Ausführung zu beauftragen, gemäß den Bestimmungen des Bestelldokuments. In diesem Fall setzt die Erbringung dieser Dienstleistungen durch FRISBII die vorherige Übermittlung aller erforderlichen Daten durch den KUNDEN voraus, wie von FRISBII angefordert.

 

Wenn der KUNDE sich dafür entscheidet, FRISBII mit Konfigurationsaufgaben zu beauftragen, erkennt der KUNDE an, dass die Fähigkeit von FRISBII, diese Aufgaben auszuführen, strikt von der rechtzeitigen und vollständigen Bereitstellung aller erforderlichen Daten und Informationen durch den KUNDEN abhängt. Jede Verzögerung, jedes Versäumnis oder jede unvollständige Übermittlung solcher Daten durch den KUNDEN stellt keinen Verstoß oder Fehler dar, der FRISBII zuzurechnen ist, und begründet keine Vertragsstrafe, Haftung oder Ansprüche gegen FRISBII. In einem solchen Fall wird jedes vereinbarte Aktivierungsdatum oder jeder Meilenstein automatisch um einen Zeitraum verlängert, der der vom KUNDEN verursachten Verzögerung entspricht, und FRISBII behält sich das Recht vor, etwaige zusätzliche Kosten oder aufgewendete Zeit infolge einer solchen Verzögerung zu den im anwendbaren Bestelldokument angegebenen Sätzen in Rechnung zu stellen.

Diese Dienstleistungen gelten als erbracht und bedingungslos abgenommen mit der ersten produktiven Nutzung der Software durch den KUNDEN und, sofern zutreffend, nach Benachrichtigung durch FRISBII über den Abschluss der Konfigurationsdienste, sofern diese Dienstleistungen FRISBII anvertraut wurden. Die produktive Nutzung der Software gilt als Abnahme (endgültige Genehmigung).

Der Kunde ist verpflichtet und trägt die Verantwortung, geeignete Hardware und Software sowie den Zugang zum Internet bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, die für die Nutzung und den Zugang zur Software und den Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags erforderlich oder wünschenswert sind. Im Allgemeinen liegen alle Frontend-Mobil- oder kundenspezifischen Anwendungen, die Admin-Benutzeroberfläche und alle Self-Service-Center jenseits der FRISBII-API in der Verantwortung des KUNDEN. Wenn Softwaretools von Drittanbietern (einschließlich Konnektoren, Adapter oder Schnittstellen) verwendet werden, umfasst der Leistungsumfang von FRISBII keine Tools von Drittanbietern, auch wenn diese im Bestelldokument als „von FRISBII zertifiziert und unterstützt“ bezeichnet werden. Darüber hinaus wird FRISBII auch von allen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn andere Software oder Hardware von Dritten wie Systemintegratoren oder anderen IT-Unternehmen bereitgestellt wird und diese Software, Hardware oder Dienstleistungen nicht korrekt in Bezug auf Zeit, Umfang oder anderweitig erbracht werden. Diese Umstände berühren jedoch nicht die Verpflichtung des KUNDEN, alle FRISBII geschuldeten Gebühren gemäß dem anwendbaren Bestelldokument und diesem Vertrag zu zahlen.

 

3.2: Hosting-Dienste

Das Hosting der auf der Salesforce-Plattform bereitgestellten Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Frisbii App for Salesforce, wird von Salesforce als Subunternehmer von FRISBII erbracht. Während FRISBII der primäre vertragliche Ansprechpartner des Partners im Rahmen dieses Vertrags bleibt, unterliegen die Hosting-Dienste der Infrastruktur, den Sicherheitsstandards und Service-Levels von Salesforce. Dementsprechend beschränkt sich die Verantwortung von FRISBII für das Hosting der Salesforce-basierten Software darauf, sicherzustellen, dass Salesforce branchenübliche Sicherheit und Integrität der gehosteten Daten aufrechterhält, ohne dass FRISBII eine Haftung über die vertraglich von Salesforce als Hosting-Anbieter übernommenen Verpflichtungen hinaus übernimmt.

 

3.3: Zugang zu den Diensten – Verfügbarkeit

Die Software ist für den KUNDEN jederzeit zugänglich, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, mit Ausnahme von Wartungszeiträumen unter den nachstehend definierten Bedingungen. Die Dienstleistungen können gelegentlich aufgrund geplanter Wartungsarbeiten unterbrochen werden, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Software erforderlich sind. Im Falle einer Unterbrechung der Dienstleistungen für geplante Wartungen verpflichtet sich FRISBII, den KUNDEN mit einer Frist von 8 Tagen über die Unterbrechung zu informieren, damit dieser Maßnahmen ergreifen kann, es sei denn, es besteht ein Sicherheitsrisiko.

Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung zur Software über das Internet hergestellt wird. Er wird auf die technischen Risiken hingewiesen, die dieses Netzwerk beeinträchtigen und zu Verlangsamungen oder Nichtverfügbarkeit führen können, die eine Verbindung unmöglich machen. FRISBII kann nicht für Schwierigkeiten beim Zugang zu den Dienstleistungen aufgrund von Störungen im Internetnetzwerk verantwortlich gemacht werden.

Der Zugang zu den Dienstleistungen durch die autorisierten Benutzer erfolgt für jeden autorisierten Benutzer mittels seiner Kennungen.

Der KUNDE ist allein und vollständig verantwortlich für die Nutzung und Vertraulichkeit der Kennungen und Passwörter und hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Benutzer Zugang zu den Dienstleistungen und der Software haben. Der KUNDE muss FRISBII unverzüglich informieren, wenn er eine Sicherheitsverletzung feststellt, die insbesondere mit der freiwilligen Weitergabe oder dem Missbrauch von Kennungen und Passwörtern zusammenhängt, damit FRISBII unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Behebung der Sicherheitsverletzung ergreifen kann.

 

3.4: Lizenz

Die im Rahmen des Vertrags und für dessen Dauer gewährte Benutzerlizenz ist lediglich ein Zugangsrecht. Sie ermöglicht dem KUNDEN und seinen autorisierten Benutzern den Zugang zur und die Nutzung der Software und der FRISBII-Materialien ausschließlich über die von FRISBII bereitgestellte Online-Schnittstelle, ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des KUNDEN und gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. Angesichts des ausschließlich online-basierten Charakters der Lösungen von FRISBII erkennt der KUNDE an, dass kein Recht zum Herunterladen, Installieren, Reproduzieren, Speichern, Übertragen oder Kopieren der Software oder der FRISBII-Materialien gewährt wird, weder dauerhaft noch vorübergehend, außer in dem Umfang, der für den normalen technischen Betrieb des Webbrowsers oder Geräts des KUNDEN zur Anzeige der Software-Oberfläche strikt erforderlich ist.

Unbeschadet der in diesem Artikel vorstehend gewährten Rechte ist der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags nicht berechtigt:

  • die Software und FRISBII-Materialien ganz oder teilweise zu kopieren, zu drucken, zu übertragen, zu senden oder anzuzeigen;
  • die Software und FRISBII-Materialien in irgendeiner Weise zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder zu vertreiben;
  • die Software und FRISBII-Materialien zur Erbringung von Datenverarbeitungs-, Bürodienst-, Timesharing- oder anderen ähnlichen Dienstleistungen jeglicher Art für andere Personen, Unternehmen oder Einheiten zu nutzen;
  • die Software und FRISBII-Materialien zu ändern und/oder die Software und FRISBII-Materialien ganz oder teilweise in andere Computerprogramme einzufügen;
  • die Software und FRISBII-Materialien zu kompilieren, dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu analysieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, Know-how oder Algorithmen in Bezug auf die Software und FRISBII-Materialien zu entdecken, außer in dem gesetzlich zulässigen Umfang;
  • rechtsverletzende, verleumderische oder anderweitig rechtswidrige oder unerlaubte Materialien zu speichern oder zu übertragen oder Materialien unter Verletzung der Datenschutzrechte Dritter zu speichern oder zu übertragen.

 

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der KUNDE davon absehen muss, selbst irgendeine Anomalie zu beheben, wobei FRISBII sich dieses Recht allein vorbehält.

FRISBII verpflichtet sich, den KUNDEN auf eigene Kosten gegen jede Klage wegen Verletzung des Urheberrechts oder sonstiger Rechte des geistigen Eigentums zu verteidigen, die von einem Dritten erhoben wird und sich auf die Software und FRISBII-Materialien bezieht, vorausgesetzt, dass (i) der KUNDE FRISBII unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, (ii) dass die behauptete Verletzung nicht vom KUNDEN verursacht wurde und (iii) der KUNDE FRISBII alle angemessene Unterstützung für die Verteidigung gewährt.

FRISBII hat die alleinige Kontrolle über die Art und Weise, in der die Klage geführt wird, und hat volles Ermessen, einen Vergleich zu schließen oder ein Verfahren seiner Wahl zu betreiben. Der KUNDE hat FRISBII alle Informationen, Elemente und die erforderliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um FRISBII die Durchführung seiner Verteidigung oder den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zu ermöglichen.

Für den Fall, dass FRISBII kundenspezifische Programmierung oder Softwareentwicklungsdienste für den KUNDEN erbringt, stehen alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte und Patentrechte) und das Eigentum daran FRISBII zu. Dies umfasst und beinhaltet ausdrücklich alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte und Patentrechte) und das Eigentum an allen Quellcodes und Objektcodes in Bezug auf jede so entwickelte Software und umfasst ferner alle Algorithmen, Analysen, Diagramme, Tests, Berichte und Dokumentationen in Bezug darauf. FRISBII gewährt dem KUNDEN eine lizenzgebührenfreie, weltweite, nicht unbefristete, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur kommerziellen Nutzung solcher Entwicklungen innerhalb des KUNDEN und seiner verbundenen Unternehmen.

3.5: Professionelle Dienstleistungen

FRISBII kann dem KUNDEN professionelle Dienstleistungen erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Implementierungsdienste, Onboarding- und Konfigurationsdienste, Datenmigration, kundenspezifische Entwicklung, Integrationsdienste, Schulung, Beratung und dedizierte Supportstunden (zusammen „Professionelle Dienstleistungen“).

Der Umfang, die Ergebnisse, der Zeitplan und die anwendbaren Gebühren für jeden Auftrag professioneller Dienstleistungen werden im anwendbaren Bestelldokument oder in einer separaten, von den Parteien einvernehmlich vereinbarten Leistungsbeschreibung festgelegt.

Professionelle Dienstleistungen werden auf Basis von Zeit und Material erbracht, sofern nicht eine Pauschalvergütung ausdrücklich schriftlich im anwendbaren Bestelldokument vereinbart ist. Wenn professionelle Dienstleistungen auf Basis von Zeit und Material erbracht werden, stellt FRISBII dem KUNDEN den tatsächlichen Zeitaufwand des Personals von FRISBII zu den im Bestelldokument angegebenen Tages- oder Stundensätzen in Rechnung.

Der KUNDE erkennt an, dass die erfolgreiche Erbringung professioneller Dienstleistungen eine aktive Zusammenarbeit des KUNDEN erfordern kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die rechtzeitige Bereitstellung von Daten, Zugangsdaten, technischen Spezifikationen und die Verfügbarkeit des Personals des KUNDEN. Jede dem KUNDEN zuzurechnende Verzögerung stellt keinen Verstoß durch FRISBII dar und kann zu zusätzlichen Gebühren führen.

Zur Klarstellung: Professionelle Dienstleistungen unterscheiden sich von den in Artikel 5 beschriebenen Supportdiensten und unterliegen separaten kommerziellen Bedingungen.

ARTIKEL 4 -- ZUGANG ZU DEN DIENSTEN – KONTOERSTELLUNG – VERFÜGBARKEIT

4.1: Zugang zu den Diensten

Für den Zugang zu den Dienstleistungen stellt FRISBII dem KUNDEN einen Anmeldelink zur Verfügung, der den Zugang mit einer Administratorrolle ermöglicht (der „Administrator“).

Der Administrator erhält einen spezifischen, vertraulichen Zugang zur Anwendung.

Die Zugriffskontrolle auf den Dienst wird vom KUNDEN, vertreten durch den designierten Schlüsselbenutzer, über den Bereich „Einstellungen“ verwaltet, über den der KUNDE die Benutzerberechtigungen und Autorisierungen für jeden autorisierten Benutzer festlegt.

Die maximale Anzahl der Benutzer ist, abhängig vom abonnierten Service-Level, im betreffenden Bestelldokument angegeben. Soweit zutreffend, muss der KUNDE die im Bestelldokument angegebene Anzahl autorisierter Benutzer einhalten.

Andernfalls gelten die hierin festgelegten zusätzlichen Gebühren.

Der KUNDE ist für die Schulung der autorisierten Benutzer vor deren Nutzung der Software verantwortlich. FRISBII kann jedoch auf Anfrage des KUNDEN Benutzerschulungen als zusätzliche Dienstleistung anbieten.

Der KUNDE erkennt an, dass alle autorisierten Benutzer allein für ihre persönlichen und vertraulichen Zugangscodes verantwortlich sind, wie nachstehend beschrieben.

4.2: Kontoerstellung

Um auf alle auf der Software verfügbaren Dienstleistungen zugreifen zu können, muss der KUNDE eine einmalige Registrierung durchführen.

Die Registrierung kann auf eine der folgenden Arten durchgeführt werden:

  • über das von FRISBII auf der Plattform bereitgestellte Registrierungsformular; oder
  • durch direkten Austausch mit dem Team von FRISBII per Post oder E-Mail, wenn der KUNDE Onboarding- und/oder Implementierungs-Professionelle Dienstleistungen abonniert hat, wobei FRISBII den KUNDEN bei der Durchführung des Registrierungsprozesses gemäß den Bedingungen des anwendbaren Bestelldokuments unterstützt.

 

Mit der Registrierung bestätigt der KUNDE die vollständige und vorbehaltlose Kenntnis und Annahme dieser AGB.

Während der Registrierung muss jeder autorisierte Benutzer personenbezogene Daten angeben, um einen individualisierten und sicheren Zugang zur Schnittstelle und zu den Dienstleistungen zu ermöglichen.

Diese personenbezogenen Daten, die über das Registrierungsformular eingegeben oder FRISBII im Rahmen des Onboarding und der Registrierung mitgeteilt werden, umfassen Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Alle Felder müssen mit genauen und wahrheitsgemäßen Informationen ausgefüllt werden. Es dürfen nur bürgerliche Namen verwendet werden; Aliase oder Pseudonyme sind nicht gestattet.

Der KUNDE ermächtigt FRISBII, von Zeit zu Zeit Kreditauskünfte oder andere Hintergrundprüfungen einzuholen, um die Berechtigung des KUNDEN zur weiteren Nutzung des Dienstes zu beurteilen.

Der KUNDE verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Kontoerstellung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese bei Änderungen zu aktualisieren, damit FRISBII alle relevanten Mitteilungen senden kann.

Die Registrierung ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten. Personen unter 18 Jahren ist die Nutzung des Dienstes nicht gestattet.

Mit der Registrierung und Eröffnung eines Kontos bestätigen autorisierte Benutzer, die Datenschutzrichtlinie gelesen zu haben, die unter folgendem Link zugänglich ist:

Englisch: https://frisbii.com/data-processing-agreement/

Deutsch: https://frisbii.com/de/datenverarbeitungsvereinbarung/

Dänisch: https://frisbii.com/da/databehandleraftale/

Französisch: https://frisbii.com/fr/accord-protection-donnees/

 

Wenn der Registrierungsprozess unterbrochen wird (z. B. unvollständige Felder oder fehlende Annahme dieser AGB), bleibt die Registrierung unvollständig und es wird kein Zugang zu den Dienstleistungen gewährt. FRISBII behält sich das Recht vor, die betreffenden Daten gemäß seinen internen Prozessen und den geltenden Datenschutzvorschriften aufzubewahren oder zu löschen.

FRISBII behält sich das Recht vor, jede Registrierung eines autorisierten Benutzers einseitig und ohne Begründung abzulehnen. In einem solchen Fall werden alle übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht.

Autorisierte Benutzer müssen ihr Konto vor unbefugter oder betrügerischer Nutzung schützen und FRISBII im Falle eines solchen Missbrauchs oder eines Betrugsverdachts unverzüglich informieren.

Zur Aufrechterhaltung der Datensicherheit müssen autorisierte Benutzer ihre Anmeldedaten sorgfältig schützen. Jedes Konto eines autorisierten Benutzers ist streng persönlich und darf nur von der Person verwendet werden, der es zugewiesen wurde; jede Weitergabe von Anmeldedaten oder Nutzung eines einzelnen Kontos durch mehrere Personen ist streng verboten. Autorisierte Benutzer dürfen Dritten nur über ordnungsgemäß erstellte Konten autorisierter Benutzer Zugang zur Software gewähren. FRISBII haftet nicht für Verluste, Schäden oder betrügerische Nutzung von Anmeldedaten, die aus einem Verstoß gegen diese Pflichten resultieren. Im Falle einer Änderung der persönlichen Umstände verpflichtet sich der autorisierte Benutzer, FRISBII zu informieren. FRISBII haftet nicht, wenn es über solche Änderungen nicht informiert wird oder ungenaue Informationen erhält.

FRISBII behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz gegen jede Person zu fordern, die versucht, zu betrügen, die Dienstleistungen zu missbrauchen oder unrechtmäßig Vorteile zu erlangen oder sich als eine andere Person auszugeben.

 

4.3: Aussetzung und Kündigung des Kontos

Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser AGB behält sich FRISBII das Recht vor, je nach Art des Verstoßes des autorisierten Benutzers folgende Sanktionen zu verhängen:

  • Verwarnung;
  • Entfernung von Inhalten;
  • Vorübergehende Deaktivierung des Kontos des autorisierten Benutzers;
  • Kündigung (dauerhafte Deaktivierung des Kontos).

 

Die Art der Sanktion richtet sich nach dem Zweck, der Auswirkung und der Art des Verstoßes.

Im Falle einer Kontokündigung ist es dem autorisierten Benutzer nicht gestattet, sich erneut zu registrieren, und er hat keinen Anspruch auf Entschädigung, insbesondere nicht für den Verlust des Zugangs zu den Dienstleistungen

FRISBII behält sich das Recht vor, ohne Entschädigung und ohne Vorankündigung den Zugang zu dem Konto ganz oder teilweise auszusetzen, bis das Problem gelöst ist, oder das Konto je nach Schwere des Verstoßes ganz zu löschen.

Der autorisierte Benutzer und der KUNDE erkennen an, dass FRISBII weder gegenüber dem autorisierten Benutzer noch gegenüber Dritten für die Folgen der Aussetzung oder Kündigung des Kontos haftet.

Der autorisierte Benutzer kann die Nutzung der Dienstleistungen jederzeit einstellen und die Kontoschließung über die Plattform beantragen.

In jedem Fall bleibt der autorisierte Benutzer für jede Nutzung des Kontos vor dessen Schließung verantwortlich.

 

Artikel 4.4: Missbräuchliche Nutzung und regulatorische Compliance

Jede Nutzung der Software oder Dienstleistungen, die betrügerisch, böswillig oder unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften erfolgt — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML), Pflichten zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CTF), Sanktionsgesetzgebung, Steuerbetrug, Datenschutzgesetze oder sonstige anwendbare regulatorische Anforderungen — stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

Für den Fall, dass FRISBII begründeten Anlass hat zu glauben, dass der KUNDE, ein autorisierter Benutzer oder ein Dritter, der über das Konto des KUNDEN handelt, an böswilligen, betrügerischen oder rechtswidrigen Aktivitäten beteiligt ist oder diese begünstigt, ist FRISBII unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe gemäß diesem Vertrag oder geltendem Recht berechtigt:

a) den Zugang des KUNDEN zur Software und den Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne Vorankündigung unverzüglich auszusetzen;

(b) diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen;

(c) die Aktivität den zuständigen Aufsichts-, Kontroll- oder Strafverfolgungsbehörden zu melden, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich oder zulässig ist;

(d) alle relevanten Daten und Aufzeichnungen für die Zwecke etwaiger Ermittlungen oder Gerichtsverfahren aufzubewahren.

Der KUNDE erkennt an und stimmt zu, dass im Falle einer Aussetzung oder Kündigung gemäß diesem Artikel 4.4 keine Rückerstattung, Gutschrift oder Entschädigung jeglicher Art von FRISBII geschuldet wird. Alle ausstehenden Gebühren bleiben sofort fällig und zahlbar.

Der KUNDE wird bei allen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen umfassend mit FRISBII und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Der KUNDE stellt FRISBII, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige leitende Angestellte, Geschäftsführer und Mitarbeiter von allen Verlusten, Schäden, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren) frei, die aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diesen Artikel 4.4 entstehen.

 

ARTIKEL 5 -- SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTE FÜR DIE SOFTWARE

5.1: Umfang der Wartung

FRISBII erbringt dem KUNDEN technischen Support in Bezug auf die Nutzung sowie die Identifizierung und Behebung von Fehlern in der Software („Supportdienste“).

FRISBII erbringt die Supportdienste mit angemessener Fachkompetenz und Sorgfalt. FRISBII haftet nur dann für Verzögerungen, wenn verbindliche Termine ausdrücklich im Bestelldokument vereinbart und als solche gekennzeichnet sind, z. B. Liefertermine für eine Migration oder bestimmte Funktionalitäten.

Der KUNDE kann den Helpdesk für die Anforderung und gegebenenfalls den Erhalt der Supportdienste nutzen; der KUNDE darf den Helpdesk für keinen anderen Zweck nutzen.

Der Support wird während der Arbeitszeiten von FRISBII erbracht, nämlich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr MEZ von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, die in dem Land gelten, in dem die jeweilige FRISBII-Gesellschaft ihren Sitz hat.

Das Support-Team von FRISBII ist für autorisierte Benutzer und Schlüsselbenutzer per E-Mail erreichbar unter: [email protected]

FRISBII kann im Rahmen seines Supportprozesses Werkzeuge der künstlichen Intelligenz einsetzen, einschließlich seines KI-gestützten Support-Assistenten, um bei der Bearbeitung, Triage und Lösung von Supportanfragen zu unterstützen. Der KUNDE erkennt die Nutzung solcher Werkzeuge bei der Erbringung der Supportdienste an und akzeptiert diese. Ungeachtet der Nutzung von KI-Werkzeugen bleibt FRISBII allein verantwortlich für die Qualität der im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Supportdienste.

Autorisierte Benutzer als technische Ansprechpartner sind die einzigen Verbindungspersonen zwischen dem KUNDEN und FRISBII für den Support in Bezug auf die FRISBII-Software. Die technischen Ansprechpartner müssen mindestens eine anfängliche grundlegende FRISBII-Software-Produktschulung und bei Bedarf zusätzliche, für eine bestimmte Rolle oder Implementierungsphase oder in Bezug auf bestimmte Funktionalitäten und/oder eine Migration in Bezug auf die FRISBII-Software geeignete Schulung absolviert haben, um ausreichend über die FRISBII-Software und die Schnittstellen zur IT-Umgebung des KUNDEN informiert zu sein, um bei der Lösung von Systemproblemen zu helfen und FRISBII bei der Analyse und Lösung von Supportanfragen zu unterstützen und selbst Supportanfragen zu priorisieren.

Bei der Einreichung einer Supportanfrage sollte der technische Ansprechpartner des KUNDEN ein grundlegendes Verständnis des auftretenden Problems haben und in der Lage sein, das Problem zu reproduzieren, und FRISBII alle zur Lösung der Supportanfrage erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Um Unterbrechungen der Supportdienste zu vermeiden, muss der KUNDE FRISBII benachrichtigen, wenn die Verantwortlichkeiten des technischen Ansprechpartners auf eine andere Person übertragen werden.

FRISBII kann die von den technischen Ansprechpartnern des KUNDEN protokollierten Supportanfragen überprüfen und bestimmte Schulungen empfehlen, um zukünftige Supportanfragen oder deren Ursachen zu vermeiden. Die Bedingungen einer solchen Schulung werden in einem separaten Bestelldokument gesondert vereinbart.

Folgendes ist von den in diesem Artikel abgedeckten Supportdiensten ausgeschlossen:

  • Verweigerung der Zusammenarbeit des KUNDEN mit FRISBII bei der Behebung der Anomalien und insbesondere die Beantwortung von Fragen und Informationsanfragen;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Behebung von Fehlfunktionen, die durch fehlerhafte Nutzung der Software durch den KUNDEN oder durch vom KUNDEN ohne Genehmigung von FRISBII vorgenommene Änderungen an der Software verursacht wurden;
  • Dienstleistungen, die nicht direkt mit der Software zusammenhängen;
  • Ausfall der elektronischen Kommunikationsnetze;
  • Wiederherstellung von Datendateien im Falle einer versehentlichen Zerstörung;
  • Änderung von Datendateien nach einer ungenauen oder fehlerhaften Nutzung der Software durch den KUNDEN;
  • Änderungen oder Ergänzungen der Funktionalitäten in Bezug auf die Software, die vom KUNDEN angefordert werden;
  • Änderungen oder Ergänzungen von Funktionalitäten in Bezug auf Änderungen der Hardwarekonfiguration;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Spezifikationen, Verfahren, Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen sowie der verschiedenen Warnhinweise in der mit der Software verbundenen Dokumentation durch den KUNDEN;
  • Schulungs-, Installations-, Beratungs- oder Unterstützungsdienste, die FRISBII im Rahmen von Schulungs-, Installations-, Beratungs- oder Unterstützungsverträgen anbieten kann;
  • jeder Besuch oder Eingriff am Standort des KUNDEN;
  • jede Änderung oder Ergänzung der Konfiguration, auf der die Software verwendet wird, die für die Implementierung eines Updates erforderlich ist;
  • Gerätewechsel durch den KUNDEN, der eine Änderung der in Artikel 2.1 dieses Vertrags beschriebenen erforderlichen Mindestkonfiguration verursacht, ohne die Zustimmung von FRISBII. – Im Falle der Nichtzahlung von Lizenzgebühren oder sonstigen Kosten und Gebühren, die der KUNDE FRISBII schuldet.

 

Alle von den Supportdiensten ausgeschlossenen Dienstleistungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen werden nur dann zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn und soweit die Parteien dies schriftlich vereinbaren.

FRISBII behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Supports gemäß den vorstehenden Bestimmungen von Zeit zu Zeit mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Solche Änderungen dürfen keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf das Supportniveau haben, solange der Kunde etwaige Abonnementgebühren oder sonstige vereinbarte Vergütungen vollständig und fristgerecht zahlt.

FRISBII hält den KUNDEN regelmäßig über die neuesten oder bevorstehenden Änderungen der FRISBII-Software und deren Funktionalitäten und Releases auf dem Laufenden und teilt per E-Mail oder auf anderem Wege alle Unterbrechungen oder sonstigen Probleme mit, die die Nutzung der Dienstleistungen von FRISBII durch den KUNDEN betreffen.

 

5.2: Unterbrechungen für Wartungsdienste

Ausnahmsweise können die Wartungsarbeiten von FRISBII vorübergehende Zugangsschwierigkeiten und kurzfristige Unterbrechungen verursachen. FRISBII wird den Umfang der Wartungsarbeiten so weit wie möglich begrenzen.

Vorbehaltlich dringender und unvorhersehbarer Umstände wird FRISBII den KUNDEN über das Auftreten dieser Arbeiten informieren, damit der KUNDE alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Der KUNDE erklärt, dass er darüber informiert wurde und akzeptiert, dass die Website im Falle von Wartungsarbeiten vorübergehend unterbrochen werden kann.

 

5.3: Wartungsbedingungen

Die für die Software geltenden spezifischen Service-Levels, einschließlich Verfügbarkeitszusagen, Reaktionszeiten und Abhilfemaßnahmen im Falle von Service-Level-Verletzungen, sind in der Service-Level-Vereinbarung (SLA) festgelegt, und hiermit durch Bezugnahme einbezogen wird.

ARTIKEL 6: UPDATE DER FRISBII-SOFTWARE

Im Rahmen der Supportdienste kann FRISBII während der Laufzeit dieses Vertrags Updates der FRISBII-Software bereitstellen, sobald und soweit solche Updates von FRISBII allgemein verfügbar gemacht werden.

Solche Updates beschränken sich auf korrektive, geringfügige oder evolutionäre Updates und schließen ausdrücklich größere Versionsveröffentlichungen, neue Produkte oder wesentlich neue Funktionalitäten aus, die separaten kommerziellen Bedingungen unterliegen können.

FRISBII ist nicht verpflichtet, zukünftige Dienstleistungen, Programme, Funktionalitäten oder Hauptversionen der FRISBII-Software zu entwickeln, zu veröffentlichen oder verfügbar zu machen.

Wenn ein Update im Rahmen dieser Supportdienste verfügbar gemacht wird, ersetzt es die vorherige anwendbare Version der FRISBII-Software.

FRISBII ist nicht verpflichtet, die Software anzupassen, zu entwickeln oder zu ändern, wenn der KUNDE eine neue technische oder operative Umgebung implementiert, für die die Software nicht konzipiert wurde.

Ebenso begründet eine wesentliche Änderung der Hardware- oder Anwendungskonfiguration des KUNDEN keine Verpflichtung von FRISBII, die Software im Rahmen dieses Vertrags anzupassen.

ARTIKEL 7: KONFORMITÄT DER SOFTWARE

FRISBII garantiert die Konformität der Software mit den funktionalen und technischen Definitionen in der Programmdokumentation.

Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die Validierung der Software in seiner Umgebung zu überprüfen und die Validierung während der gesamten Lebensdauer der Software aufrechtzuerhalten, dank der von FRISBII bereitgestellten Validierungsdokumente.

FRISBII garantiert nicht die Anpassung der Software an die spezifischen Anforderungen des KUNDEN, soweit dieser vorab die Angemessenheit seiner Anforderungen an die in der Dokumentation festgelegten Funktionen und Spezifikationen überprüft hat.

Der KUNDE ist verantwortlich für:

  • Die Implementierung von Betriebsverfahren, die die korrekte Nutzung der Software gewährleisten.
  •  Die direkten oder indirekten Konsequenzen, die sich aus deren Nutzung ergeben können.
  • Die Einhaltung der DSGVO im Falle der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Erbringung der von diesem Vertrag betroffenen Dienstleistungen.

 

Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung verpflichten sich die Parteien, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die seit dem 25. Mai 2018 anwendbar ist („DSGVO“).

 

ARTIKEL 8: PFLICHTEN DER PARTEIEN

8.1: Pflichten von FRISBII

FRISBII erkennt an, dass die Dienstleistungen, für die es im Rahmen dieses Vertrags verantwortlich ist, seinerseits eine allgemeine Pflicht zur Unterstützung, Information, Beratung und Warnung im ständigen Bemühen um die ordnungsgemäße Erbringung dieser Dienstleistungen erfordern.

FRISBII verpflichtet sich insbesondere:

  • bei der Analyse der Anforderungen des KUNDEN mitzuwirken, indem es gegebenenfalls alle Informationen und/oder Dokumente anfordert, die für das vollständige Verständnis der Ziele, Anforderungen und Besonderheiten des KUNDEN erforderlich sind;
  • den KUNDEN über etwaige Schwierigkeiten zu informieren, die bei der Organisation oder Überwachung der vom Personal des KUNDEN oder von an den Dienstleistungen beteiligten Dritten durchgeführten Aufgaben auftreten;
  • den KUNDEN auf jeden Vorfall aufmerksam zu machen, von dem es Kenntnis hat und der die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen kann (Kosten, Zeitplan und Fristen, Umfang), auch wenn dieser Vorfall dem KUNDEN zuzurechnen ist oder außerhalb des Umfangs der Dienstleistungen liegt, aber Auswirkungen auf diese haben kann;
  • den KUNDEN bei jeder Wahl oder Anfrage zu beraten, die der KUNDE trifft und die die Ziele der Dienstleistungen beeinflussen oder Auswirkungen auf die Bedingungen ihrer Erbringung haben kann;
  • den KUNDEN zu beraten und förmlich zu warnen, wenn der KUNDE während der Durchführung dieses Vertrags zusätzliche oder neue Anforderungen stellt, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Fristen und die technischen und finanziellen Bedingungen des Vertrags;
  • die für die Dienstleistungen vorgesehenen Fristen und Kosten sowie die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten;
  • die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Fähigkeiten zu besitzen und aufrechtzuerhalten.

 

8.2: Pflichten des KUNDEN

Der KUNDE ist verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung aller Geräte und Dienste, die für die Verbindung mit, den Zugang zu oder die anderweitige Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich, ohne Einschränkung, Hardware, Software und Netzwerk.

Der KUNDE ist auch verantwortlich für die Sicherheit seines Kontos, seiner Passwörter und Dateien sowie für jede Nutzung seines Kontos mit oder ohne sein Wissen oder seine Zustimmung, und der KUNDE erkennt hiermit an und stimmt zu, dass FRISBII für solche Angelegenheiten keine Verantwortung trägt.

Der KUNDE besitzt und übernimmt die gesamte Verantwortung für alle Daten, Informationen oder Materialien, die der KUNDE und seine autorisierten Benutzer im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen verarbeiten oder an die Dienstleistungen übermitteln, einschließlich aller personenbezogenen Daten („Kundendaten“).

Der KUNDE behält jederzeit das Eigentum an allen Kundendaten. Der KUNDE trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Sicherheit, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und die Rechte des geistigen Eigentums an allen Kundendaten.

Um FRISBII die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen zu ermöglichen, muss der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags aktiv und sorgfältig mitwirken, und der KUNDE verpflichtet sich in diesem Zusammenhang:

  • die effektive Beteiligung seines erforderlichen Personals sicherzustellen, wann immer die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen dies erfordert;
  • FRISBII alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten frei zur Verfügung zu stellen;
  • FRISBII über jede Änderung zu informieren, die seine Entscheidungsstruktur oder seine Organisation betrifft und die Auswirkungen auf die Erbringung oder den Umfang der Dienstleistungen hat.

 

Der KUNDE wird die jeweilige Software und die Dienstleistungen nutzen und sicherstellen, dass alle autorisierten Benutzer diese in

voller Übereinstimmung mit diesem Vertrag und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen. Der KUNDE erklärt und gewährleistet, dass er (i) alle Nutzungsbedingungen oder sonstigen Richtlinien in Bezug auf die von FRISBII bereitgestellte Software eingesehen und geprüft hat, (ii) deren Anforderungen versteht und (iii) sich zu deren Einhaltung verpflichtet. FRISBII kann das Konto des KUNDEN und den Zugang zur jeweiligen Software sowie die Erbringung der Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung aussetzen, wenn FRISBII der Ansicht ist, dass der KUNDE gegen diesen Vertrag verstößt. Obwohl FRISBII nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Software durch den KUNDEN zu überwachen, kann FRISBII dies tun und jede Nutzung untersagen, die nach seiner Ansicht gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt (oder verstoßen soll).

 

8.3: Gemeinsame Verpflichtungen der Parteien

Alle Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit einer Zusammenarbeitsmethode erbracht, die das Team des KUNDEN mit dem Team von FRISBII zusammenführt.

Zu diesem Zweck verpflichten sich beide Parteien, einen Dialog und eine Zusammenarbeit in gutem Glauben zwischen ihnen sowie des KUNDEN mit FRISBII aufrechtzuerhalten, um die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags zu ermöglichen.

ARTIKEL 9: LAUFZEIT DES VERTRAGS

Die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen werden für den im Bestelldokument oder auf der Online-Bestellseite festgelegten Zeitraum erbracht, sofern sie nicht gemäß dem Vertrag vorzeitig beendet werden.

Am Ende der Dienstleistungslaufzeit enden alle Rechte auf Zugang oder Nutzung der Dienstleistungen, einschließlich der im Bestelldokument oder auf der Online-Bestellseite aufgeführten Software. Sofern im Bestelldokument nicht anders angegeben, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von drei Kalendermonaten gekündigt werden, und die Dienstleistungslaufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn der Vertrag von keiner der Parteien gekündigt wird.

Wenn eine Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verstoßes behebt, befindet sich die verstoßende Partei in Verzug, und die nicht verstoßende Partei kann das betreffende Bestelldokument, unter dem der Verstoß stattfand, aus wichtigem Grund kündigen. Kündigt FRISBII das Bestelldokument gemäß dem vorstehenden Satz, muss der KUNDE innerhalb von 15 Tagen alle vor dem Wirksamwerden der Kündigung aufgelaufenen Beträge sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die im Rahmen des Vertrags bestellten Dienstleistungen zuzüglich der damit verbundenen Steuern und Auslagen zahlen. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass er bei einem Verzug im Rahmen des Vertrags die bestellten Dienstleistungen nicht nutzen darf.

Darüber hinaus kann FRISBII die Registrierung, die Schlüssel, das Passwort, das Konto und den Zugang des KUNDEN zu oder die Nutzung der Dienstleistungen unverzüglich aussetzen, wenn der KUNDE die gemäß dem Vertrag erforderlichen Zahlungen an FRISBII nicht leistet und die Zahlungen nicht innerhalb von zehn Tagen nach entsprechender Aufforderung nachholt, oder wenn der KUNDE gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstößt. Eine Aussetzung der Dienstleistungen durch FRISBII gemäß diesem Absatz entbindet den KUNDEN nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß diesem Vertrag.

Auf Anfrage des KUNDEN kann FRISBII für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen nach Beendigung des anwendbaren Bestelldokuments dem KUNDEN den Zugang zu den Dienstleistungen gestatten, und zwar ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist, um eine Datei der Kundendaten in der Dienstleistungsumgebung abzurufen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass FRISBII nicht verpflichtet ist, Kundendaten aufzubewahren, und dass diese Kundendaten nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen danach unwiderruflich gelöscht werden können.

Bestimmungen, die die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrags überdauern, sind §§ 11, 14, 17 und 20.

Wenn FRISBII den Zugang zu den Dienstleistungen gemäß diesem Artikel aussetzt oder beendet, sei es sofort oder nach Ablauf der anwendbaren Nachfrist, haftet FRISBII in keiner Weise für die Folgen einer solchen Aussetzung oder Kündigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Geschäftsverlust, Umsatzverlust, Betriebsunterbrechung oder sonstige direkte, indirekte oder Folgeschäden, die der KUNDE oder Dritte erleiden. Der KUNDE erkennt ausdrücklich an, dass eine solche Aussetzung oder Kündigung eine unmittelbare Folge seines eigenen Verstoßes ist und dass FRISBII nicht für die daraus resultierende Unterbrechung der Dienstleistungen verantwortlich gemacht werden kann.

 

ARTIKEL 10: FINANZIELLE BEDINGUNGEN

10.1: Abonnementgebühr

Die vom KUNDEN im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Gebühren sind wie folgt strukturiert:

 

10.1.1: Abonnementgebühr (wiederkehrend)

Der KUNDE zahlt eine wiederkehrende Abonnementgebühr, die auf der Grundlage einer oder mehrerer der folgenden Variablen berechnet wird, wie im anwendbaren Bestelldokument angegeben:

(i) die Anzahl der autorisierten Benutzer mit aktivem Zugang zur Software;

(ii) das Volumen der über die Software verarbeiteten Rechnungen oder Abrechnungsdokumente während des anwendbaren Abrechnungszeitraums;

(iii) der Gesamtbetrag der über die Software verarbeiteten Zahlungen während des anwendbaren Abrechnungszeitraums.

Die anwendbaren Preismetriken, Sätze und Abrechnungshäufigkeit (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) werden im Bestelldokument festgelegt. Wenn die tatsächliche Nutzung des KUNDEN die im Bestelldokument angegebenen Schwellenwerte oder Volumen überschreitet, gelten die darin angegebenen Mehrverbrauchssätze.

 

10.1.2: Zusatzdienste (ergänzende Module)

Zusätzlich zum Basisabonnement kann der KUNDE optionale Zusatzmodule oder ergänzende Dienstleistungen („Zusatzdienste“) abonnieren, wie erweiterte Berichterstellung, zusätzliche Integrationen, Premium-Support oder andere von FRISBII bereitgestellte Funktionalitäten. Jeder Zusatzdienst wird im anwendbaren Bestelldokument identifiziert und bepreist oder, bei Self-Service-Abonnements, in den zum Zeitpunkt des Abonnements auf der FRISBII-Plattform angezeigten Preisinformationen. Zusatzdienste werden als wiederkehrende Gebühr im gleichen Abrechnungszyklus wie das Basisabonnement in Rechnung gestellt, sofern nicht anders angegeben.

 

10.1.3: Professionelle Dienstleistungen (zeitbasiert)

Der KUNDE kann professionelle Dienstleistungen von FRISBII anfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Implementierung, Onboarding, Konfiguration, Datenmigration, kundenspezifische Entwicklung, Schulung oder Beratungsdienste („Professionelle Dienstleistungen“). Professionelle Dienstleistungen werden auf Basis von Zeit und Material zu den im anwendbaren Bestelldokument oder der Leistungsbeschreibung angegebenen Tages- oder Stundensätzen in Rechnung gestellt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden professionelle Dienstleistungen monatlich nachträglich auf der Grundlage der tatsächlich aufgewendeten Zeit des Personals von FRISBII in Rechnung gestellt. 

10.1.4 — Alle Preise verstehen sich zuzüglich der anwendbaren Steuern. Die für den KUNDEN geltende detaillierte Preisgestaltung, einschließlich der gewählten Preisvariablen, Zusatzdienste und Sätze für professionelle Dienstleistungen, wird im Bestelldokument festgelegt. Wenn kein separates Bestelldokument ausgestellt wurde, insbesondere bei Self-Service-Abonnements für Frisbii Billing oder Frisbii Payment Gateway, gelten die dem KUNDEN während des Online-Registrierungsprozesses angezeigten Gebühren, die in der ersten von FRISBII nach Ablauf des Testzeitraums ausgestellten Rechnung widergespiegelt werden. Die fortgesetzte Nutzung der Software durch den KUNDEN nach Erhalt einer solchen Rechnung gilt als Annahme der anwendbaren Gebühren und Abrechnungsbedingungen.

 

10.2: Abonnementänderungen und Planmodifikationen

Der KUNDE kann eine Änderung seines Plans beantragen oder zusätzliche Module abonnieren, indem er FRISBII kontaktiert. Jede Erhöhung tritt gemäß dem anwendbaren Bestelldokument in Kraft. Jede Verringerung der gesamten Abonnementverpflichtung unterliegt der anwendbaren Kündigungsfrist und tritt erst am Ende des laufenden Abonnementzeitraums in Kraft, sofern FRISBII nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat. In diesem Fall wird das Abonnement von FRISBII aktualisiert, und der KUNDE wird entsprechend benachrichtigt. Eine aktualisierte Rechnung wird dem KUNDEN ab dem Monat nach der Mitteilung der Abonnementänderung ausgestellt. Ausnahmsweise kann der KUNDE bei Salesforce-Anwendungen die Anzahl der Benutzer unter Einhaltung der von Salesforce definierten Kündigungsfrist und Nutzungsregeln erhöhen oder verringern, die den vorstehenden Bestimmungen vorgehen.

Der KUNDE ist allein verantwortlich für die Zahlung der Abonnementgebühr und aller bestellten Dienstleistungen sowie für alle Steuern und/oder Abgaben, die aus der Durchführung des Vertrags entstehen. Der KUNDE verpflichtet sich, die im Bestelldokument oder auf der Online-Bestellseite festgelegten Dienstleistungen zu bezahlen; alle fälligen Gebühren sind unwiderruflich und die gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig.

Rechnungen werden elektronisch ausgestellt. Sofern im anwendbaren Bestelldokument nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle hiernach in Rechnung gestellten Beträge sofort bei Rechnungsstellung fällig und zahlbar, vollständig und ohne Abzug, Aufrechnung oder Einbehaltung. Der KUNDE darf Ansprüche des KUNDEN gegen Ansprüche von FRISBII nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten sind oder Gegenstand einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung sind.

Der KUNDE verpflichtet sich, alle Umsatz-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern, Abgaben und Abgaben zu zahlen, die nach geltendem Recht auf die Dienstleistungen erhoben werden und die FRISBII zahlen muss, mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von FRISBII. Der Steuerbefreiungsstatus wird dem KUNDEN bei Vorlage einer zufriedenstellenden Befreiungsbescheinigung gewährt.

 

10.3: Zahlungsbedingungen

Onboarding-Gebühren werden bei Unterzeichnung des Vertrags von FRISBII in Rechnung gestellt und über die von FRISBII jeweils bereitgestellten Zahlungsmethoden und Zahlungsdienstleister bezahlt, einschließlich, soweit zutreffend, Lastschrift oder andere elektronische Zahlungsmittel, gemäß dem anwendbaren Bestelldokument oder dem Online-Zahlungsprozess.

Dienstleistungen werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich in Rechnung gestellt, wie anwendbar, gemäß den folgenden Regeln:

  • feste Abonnementgebühren werden im Voraus zu Beginn des anwendbaren Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt;
  • während des Monats abonnierte zusätzliche Dienstleistungen und/oder nicht im Abonnement enthaltene Dienstleistungen werden am Ende des Monats in Rechnung gestellt, in dem sie abonniert oder erbracht wurden;
  • variable Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren, die auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung, des Volumens der verarbeiteten Transaktionen oder der Anzahl der aktiven autorisierten Benutzer während des Abrechnungszeitraums berechnet werden, werden nachträglich am Ende des anwendbaren Abrechnungszeitraums auf der Grundlage des von FRISBII während dieses Zeitraums erfassten tatsächlichen Verbrauchs in Rechnung gestellt.

10.4: Preisanpassung

10.4.1: Anpassung bei Verlängerung

Die Preise sind für die im anwendbaren Bestelldokument angegebene anfängliche Abonnementlaufzeit (die „Anfangslaufzeit“) festgelegt. Bei Verlängerung kann FRISBII die zum Verlängerungsdatum geltende Preisliste (die „Verlängerungspreisliste“) anwenden, sofern nicht vor dem Verlängerungsdatum schriftlich etwas anderes vereinbart oder ausgehandelt wurde. Die Verlängerungspreisliste kann Änderungen des Angebots von FRISBII widerspiegeln und Änderungen der Beschreibung, des Umfangs oder der Zusammensetzung von Positionen und Modulen beinhalten, vorausgesetzt, dass der Kunde im Voraus gemäß diesem Abschnitt informiert wird.

(a) Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei (2) Monaten

FRISBII teilt dem Kunden die Verlängerungspreisliste mindestens zwei (2) Monate vor dem Verlängerungsdatum mit. Wenn der Kunde die Verlängerungspreisliste nicht akzeptiert, kann er den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat schriftlich kündigen, wirksam zum Ende der Anfangslaufzeit oder des dann laufenden Verlängerungszeitraums.

(b) Verträge, die sich monatlich verlängern

FRISBII teilt dem Kunden die Verlängerungspreisliste mindestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten mit. Wenn der Kunde die Verlängerungspreisliste nicht akzeptiert, kann er sie innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dieser Mitteilung schriftlich ablehnen, wobei der Vertrag in diesem Fall am Ende des laufenden Monatszeitraums endet.

Sofern der Kunde den Vertrag nicht gemäß diesem Abschnitt wirksam kündigt, erfolgt die Verlängerung zu den Bedingungen der Verlängerungspreisliste.

10.4.2 — Jährliche Indexierung innerhalb der Laufzeit für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten

Die Dienstleistungspreise können jährlich am 1. Januar eines jeden Jahres gemäß der folgenden Indexierungsformel angepasst werden, sofern im Bestelldokument nicht anders angegeben: Pₜ = P₍ₜ₋₁₎ × (Iₜ / I₍ₜ₋₁₎) Dabei gilt:

P₍ₜ₋₁₎ = Basispreis oder Preis der vorherigen Anpassung

Pₜ = angepasster Preis

I₍ₜ₋₁₎ = Basis-HVPI-Index oder Index der vorherigen Anpassung

Iₜ = HVPI-Index zum Zeitpunkt der Anpassung

Der Referenzindex ist der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) – Dienstleistungen, Euroraum, wie von Eurostat veröffentlicht. Das Recht zur Anwendung der Indexierung entsteht automatisch am 1. Januar eines jeden Jahres. Ein etwaiges Versäumnis von FRISBII, die Indexierung zu diesem Zeitpunkt anzuwenden, stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, sie nachträglich anzuwenden. Die Indexierung hat keine rückwirkende Wirkung. FRISBII kann die angepassten Preise jedoch prospektiv ab dem Datum der Anwendung auf der Grundlage des zuletzt veröffentlichten Index anwenden.

Die Preise werden auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zuletzt verfügbaren Index in Rechnung gestellt. Jede Anpassung, die sich aus der Veröffentlichung aktualisierter Indizes ergibt, wird in nachfolgenden Rechnungen berücksichtigt.

Ausnahmsweise gilt: Wenn der Vertrag weniger als sechs (6) Monate vor dem 31. Dezember eines bestimmten Kalenderjahres geschlossen wird, findet die erste Indexierung erst ab dem ersten Jahrestag des Vertrags statt und nicht am unmittelbar folgenden 1. Januar.

 

10.5: Zahlungsverzug

Jede Zahlungsverzögerung über das Fälligkeitsdatum der Rechnung hinaus kann zur Anwendung von Verzugszinsen führen, die mit einem Jahreszinssatz von 10 % des unbezahlten Betrags berechnet werden (Verzugszinsen = Unbezahlter Betrag inkl. MwSt. x 10 % x Anzahl der Verzugstage/365).

Darüber hinaus trägt der KUNDE sämtliche von FRISBII aufgewendeten Einziehungs-, Beitreibungs- und Vollstreckungskosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsvollziehergebühren und Gerichtskosten, unbeschadet aller sonstigen FRISBII zustehenden Rechte oder Rechtsbehelfe.

Nach dem in Artikel 6 beschriebenen Verfahren kann ein längeres Zahlungsversäumnis zur automatischen Beendigung dieses Vertrags und zur Aussetzung des Rechts auf Zugang zur Software führen. Ungeachtet einer solchen Kündigung schuldet der KUNDE die Gebühr bis zum Ablaufdatum des Vertrags weiterhin.

10.6: Nutzung der Dienstleistungen zu Test- und Evaluierungszwecken in Testsystemen

FRISBII erklärt sich damit einverstanden, dass der KUNDE bestimmte Dienstleistungen in Testsystemen kostenlos und mit Online-Zugang ausschließlich zu Evaluierungs- und Nicht-Produktionszwecken nutzen kann, vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags. Alle personenbezogenen Daten, die vom KUNDEN in solche Testsysteme eingegeben oder importiert werden, sind vom KUNDEN vor ihrer Eingabe vollständig zu anonymisieren, so dass jede nachträgliche Bezugnahme auf eine bestimmte Person ausgeschlossen und technisch unmöglich gemacht wird. Der KUNDE verpflichtet sich, keine echten Daten von Kunden oder Einzelpersonen in die Testsysteme einzugeben, sondern nur mit „Dummy-Daten“ zu arbeiten, die keinen Bezug zu realen Personen haben. Zu Testzwecken dürfen nur Daten von Mitarbeitern des KUNDEN oder unmissverständliche „Dummy-Daten“ verwendet werden.

Solche Dienstleistungen zu Test- und Evaluierungszwecken werden „wie besehen“ erbracht, die Testsysteme werden vom KUNDEN vollständig auf eigenes Risiko genutzt, und FRISBII gibt weder Garantien für solche Dienstleistungen ab noch erbringt FRISBII Support in Bezug auf solche Dienstleistungen. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrags behält sich FRISBII das Recht vor, alle vom KUNDEN in solche Testsysteme eingegebenen Daten zu löschen.

 

10.7: Zahlungsabwicklungsgebühren und Gateway-Dienste

FRISBII übermittelt die Zahlungsinformationen der Kunden des KUNDEN an das anwendbare Zahlungs-Gateway und berechnet dem KUNDEN eine Gebühr für die vom Dienst verarbeiteten Transaktionen. Die monatlichen Gebühren für den Dienst entsprechen den vom KUNDEN im Registrierungsprozess vereinbarten Sätzen nach Diensttyp.

Sofern bei den Dienstleistungen nicht anders angegeben, wird eine als Prozentsatz der Abrechnungen des KUNDEN berechnete Gebühr auf der Grundlage der Bruttoabrechnungen berechnet (d. h. nach Hinzurechnung aller auf diese Abrechnungen anwendbaren Umsatz- oder ähnlichen Steuern).

Zahlungen, die die Gebühren für die Nutzung des Dienstes im Vormonat widerspiegeln, werden von FRISBII in Rechnung gestellt und von Ihrer autorisierten Kreditkarte unverzüglich nach Ende jedes Kalendermonats abgebucht oder sind anderweitig gemäß den jeweils geltenden Zahlungsrichtlinien von FRISBII fällig und zahlbar.

Der KUNDE ist für die Gebühren seines eigenen Händlerbankkontos zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Gebühren verantwortlich. Alle mit dem gewählten Zahlungs-Gateway verbundenen Gebühren sind ebenfalls separat und nicht in den Gebühren von FRISBII enthalten.

Der Dienst umfasst eine optionale „Kontoaktualisierungsfunktion“, die es Ihnen ermöglicht, eine Aktualisierung zu erhalten, wenn sich die Zahlungsmethode eines Ihrer Kunden ändert (z. B. wenn ein Kunde eine neue Kontonummer auf seiner Kreditkarte erhält) (der „Aktualisierungsdienst“). Um den Aktualisierungsdienst für einen bestimmten Endkunden zu aktivieren, müssen wir die Zahlungsinformationen dieses Endkunden (z. B. Kreditkartennummer) an unsere Drittanbieter des Aktualisierungsdienstes weitergeben. Wenn Sie sich daher für die Nutzung des Aktualisierungsdienstes entscheiden, erkennen Sie an und stimmen zu, dass wir die Zahlungsinformationen Ihrer Kunden an einen oder mehrere Drittanbieter weitergeben dürfen, um den Aktualisierungsdienst zu ermöglichen.

10.8: Payment Card Industry Sicherheitsstandard

Im Rahmen der Dienstleistungen von FRISBII stellt FRISBII eine Anwendung (Self-Service-Anwendung) zur Verfügung, die es dem KUNDEN ermöglicht, eigene Registrierungsseiten mit einer Funktionalität zur Kreditkartenzahlung zu erstellen. Die Karteninhaberdaten werden direkt vom Browser des Benutzers an den vom Benutzer gewählten Zahlungsdienstleister (PSP) übermittelt. FRISBII ist für die Sicherheit dieser Anwendung sowie für die zugrunde liegende Infrastruktur, die diese Anwendung bereitstellt, verantwortlich.

10.9: Zahlungsdienstleister (PSP)

Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen integriert FRISBII einen oder mehrere Zahlungsdienstleister (jeweils ein „PSP“), um die Zahlungsabwicklung im Auftrag des KUNDEN zu erleichtern. Die Liste der derzeit von FRISBII unterstützten PSPs sowie Links zu deren jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der KUNDE erkennt an und stimmt zu, dass die Nutzung jedes PSP den eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des PSP unterliegt, die der KUNDE vor der Aktivierung der betreffenden Zahlungsabwicklungsfunktionalität zu prüfen und zu akzeptieren verpflichtet ist. FRISBII haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen eines PSP, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dienstunterbrechungen, Zahlungsabwicklungsfehler oder dem PSP zuzurechnende Datensicherheitsvorfälle.

FRISBII behält sich das Recht vor, jeden PSP jederzeit hinzuzufügen, zu entfernen oder zu ersetzen, vorbehaltlich einer angemessenen vorherigen Benachrichtigung des KUNDEN. Eine solche Änderung stellt keine wesentliche Änderung der Dienstleistungen dar, vorausgesetzt, dass der KUNDE jederzeit Zugang zu mindestens einem funktionsfähigen PSP behält.

Alle von einem PSP im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung erhobenen Gebühren trägt der KUNDE und sind von den an FRISBII im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Gebühren getrennt und zusätzlich zu diesen.

 

ARTIKEL 11 -- GEWÄHRLEISTUNG - HAFTUNG - VERSICHERUNG

11.1: Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der KUNDE wird auf die dem Internet innewohnenden technischen Risiken und die daraus resultierenden möglichen Zugangsunterbrechungen hingewiesen. Folglich haftet FRISBII nicht für etwaige Nichtverfügbarkeit oder Verlangsamung der Dienstleistungen. Somit kann FRISBII die Kontinuität der aus der Ferne über das Internet erbrachten Dienstleistungen nicht garantieren, was der KUNDE anerkennt. Da FRISBII nicht für Unterbrechungen des Internets haftbar gemacht werden kann, macht FRISBII den KUNDEN auf die Bedeutung der Wahl des Betreibers aufmerksam.

Die Dienstleistungen sind im Allgemeinen verfügbar und betriebsbereit („Verfügbarkeit“).

FRISBII wird angemessene, branchenübliche Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen in einer Weise bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, die Fehler und Unterbrechungen minimiert, und wird die Dienstleistungen professionell und fachgerecht erbringen.

Der KUNDE erkennt an, dass die Dienstleistungen aufgrund geplanter Wartungsarbeiten oder ungeplanter Notfallwartungsarbeiten, entweder durch FRISBII oder durch Drittanbieter, oder aus anderen Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von FRISBII liegen, vorübergehend nicht verfügbar sein können.

Im Allgemeinen gelten Zeiten, in denen Updates, Upgrades oder neue Releases der FRISBII-Lösung installiert oder implementiert werden, ebenfalls als Verfügbarkeitszeiten, vorausgesetzt, dass FRISBII den KUNDEN angemessen im Voraus informiert hat. Darüber hinaus gelten Zeiten, in denen der KUNDE nicht mit den für FRISBII oder ein von FRISBII beauftragtes Rechenzentrum eines Dritten zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Leistungen oder Diensten konform ist, ebenfalls nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit. Zeiten, in denen Wartungsarbeiten durchgeführt werden, um den Betrieb der FRISBII-Lösung und der Dienstleistungen sicherzustellen – sei es bei FRISBII selbst oder bei Subunternehmern oder Dienstleistern von FRISBII – gelten als Verfügbarkeitszeiten. Dienstleistungszeiträume, die durch Ereignisse höherer Gewalt gemäß nachstehender Definition verursacht werden, gelten ebenfalls als Verfügbarkeitszeiten.

Soweit vernünftigerweise möglich, wird FRISBII angemessene Anstrengungen unternehmen, um schriftlich oder per E-Mail über geplante Dienstunterbrechungen im Voraus zu informieren.

FRISBII garantiert nicht, dass der Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird, und FRISBII gibt keine Garantie hinsichtlich der Ergebnisse, die aus der Nutzung der Dienstleistungen erzielt werden können. Die Dienstleistungen werden „wie besehen“ erbracht, und FRISBII lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.

Wenn die dem KUNDEN für einen bestimmten Monat während der Dienstleistungslaufzeit erbrachten Dienstleistungen nicht wie gewährleistet erbracht wurden, muss der KUNDE FRISBII spätestens fünf Geschäftstage nach dem letzten Tag dieses bestimmten Monats oder innerhalb einer im Bestelldokument angegebenen Frist schriftlich benachrichtigen. Alle nicht schriftlich innerhalb der vorstehend genannten Frist bei FRISBII eingegangenen Ansprüche gelten als verwirkt und verfallen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehende Gewährleistung besteht die einzige Verpflichtung von FRISBII darin, die mangelhaften Dienstleistungen erneut zu erbringen und bestehende Nichtkonformitäten zu beheben. Die Nacherfüllung kann auch durch eine Empfehlung an den KUNDEN erfolgen, wie die Auswirkungen mangelhafter Dienstleistungen auf eine für den KUNDEN im Rahmen dieses Vertrags vernünftigerweise akzeptable Weise beseitigt oder erheblich reduziert werden können.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab der Erbringung der Dienstleistungen, und alle Gewährleistungsansprüche verfallen und verjähren danach.

Vorbehaltlich der Einhaltung seiner eigenen Verpflichtungen durch den KUNDEN gilt die vorstehende Dienstleistungsgewährleistung auch im Falle von Mängeln der FRISBII-Lösung, wenn diese Lösung nicht in allen wesentlichen Punkten gemäß der Programmdokumentation funktioniert.

 

11.2: Freistellung

Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen den KUNDEN oder FRISBII geltend macht, wonach Informationen, Entwürfe, Spezifikationen, Anweisungen, Software, Dienstleistungen, Daten oder Material („Material“), das von einer Partei der anderen zur Verfügung gestellt und von der anderen Partei verwendet wurde, die Rechte des geistigen Eigentums des Drittklägers verletzt, wird die das Material zur Verfügung stellende Partei auf eigene Kosten die das Material empfangende Partei gegen den Anspruch verteidigen und sie von daraus resultierenden Schäden, Haftungen, Kosten und Aufwendungen freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt, dass die das Material empfangende Partei die folgenden Verpflichtungen einhält:

  • Die das Material zur Verfügung stellende Partei ist unverzüglich schriftlich über den Anspruch zu informieren, in keinem Fall später als 15 Tage nach Erhalt des Anspruchs; und
  • die das Material zur Verfügung stellende Partei überträgt der anderen Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen und stellt ihr die Informationen, Vollmacht und Unterstützung zur Verfügung, die die andere Partei benötigt, um den Anspruch nach eigenem Ermessen abzuwehren oder beizulegen.

 

Die freizustellende Partei wird alle wirtschaftlich vertretbaren Mittel einsetzen, um die andere Partei bei der Verteidigung, dem Vergleich und der Verhandlung der Drittansprüche zu informieren, zu ermächtigen und zu unterstützen.

FRISBII ist nicht verpflichtet, den KUNDEN freizustellen, soweit ein Verletzungsanspruch eines Dritten auf der Kombination von Material mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter beruht. FRISBII ist ferner nicht verpflichtet, den KUNDEN für Verletzungen freizustellen, die durch Handlungen des KUNDEN gegen Dritte verursacht wurden, wenn die vertragsgemäß gelieferten und verwendeten Dienstleistungen keine Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt hätten.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Teile oder Komponenten einer Software oder Dienstleistung, die (i) nicht von FRISBII geliefert wurden, (ii) ganz oder teilweise gemäß den Spezifikationen des KUNDEN hergestellt wurden, (iii) nach der Lieferung geändert wurden, (iv) mit anderen Produkten, Verfahren oder Materialien kombiniert wurden, wenn die behauptete Verletzung sich auf diese Kombination bezieht, (v) der KUNDE die angeblich verletzende Tätigkeit fortsetzt, nachdem er darüber informiert wurde oder nach Mitteilung von Änderungen, die die behauptete Verletzung vermieden hätten, oder (vi) die Nutzung der Dienstleistungen durch den KUNDEN nicht strikt in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erfolgt.

Wenn eine Software aufgrund eines Verletzungsanspruchs von einem zuständigen Gericht für verletzend gehalten wird oder FRISBII der Ansicht ist, dass sie verletzend ist, kann FRISBII nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) diese Software durch eine nicht verletzende Software ersetzen oder ändern, sofern diese im Wesentlichen ähnliche Merkmale und Funktionalitäten enthält, (b) dem KUNDEN eine Lizenz zur weiteren Nutzung dieser Software beschaffen oder (c) wenn keine der vorstehenden Alternativen wirtschaftlich durchführbar ist, diesen Vertrag und die Rechte des KUNDEN hieraus kündigen und dem KUNDEN eine Erstattung aller vorausbezahlten, nicht genutzten Gebühren für diese Software gewähren. Dieser Abschnitt enthält die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe des KUNDEN bei Verletzungsansprüchen.

 

11.3: Haftungsbeschränkung

Wenn die Verfügbarkeit der Dienstleistungen für einen bestimmten Monat nicht eingehalten wird, hat der KUNDE Anspruch auf eine angemessene Minderung der Abonnementgebühren während der Zeiten der Nichtverfügbarkeit. Weitere Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Diese Gewährleistungen gelten ferner nicht für mangelhafte Dienstleistungen, die auf Missbrauch, Unfallschäden, Nutzung oder Kombination der Dienstleistungen oder der FRISBII-Lösung mit Produkten, Hardware oder Dienstleistungen Dritter, Änderungen der FRISBII-Lösung, die nicht von oder für FRISBII vorgenommen wurden, oder eine Nutzung der FRISBII-Lösung durch den Kunden entgegen den Bestimmungen dieses Vertrags zurückzuführen sind, insbesondere bei Nichteinhaltung der Pflichten des KUNDEN.

Weder FRISBII noch seine verbundenen Unternehmen noch deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Vertreter haften in irgendeiner Form (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertrags-, Fahrlässigkeits- und Deliktshaftung) für besondere, beiläufige, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Nutzungsausfall oder entgangenen Umsatz oder Gewinn, im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag oder den hierin vorgesehenen Dienstleistungen, selbst wenn solche Schäden für diese Partei vorhersehbar gewesen sein mögen.

In keinem Fall darf die Haftung von FRISBII aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, ob aus Vertrag, Fahrlässigkeit oder Delikt, insgesamt die Gesamtgebühren übersteigen, die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags während der zwölf (12) Monate unmittelbar vor dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet, gezahlt hat oder schuldet (wobei dieser Betrag als kumulative Obergrenze und nicht pro Vorfall zu verstehen ist).

Der KUNDE erkennt an, dass die für die Dienstleistungen geltende Gebühr die in diesem Vertrag festgelegte Risikoverteilung widerspiegelt und dass FRISBII diesen Vertrag ohne die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesem Vertrag nicht geschlossen hätte.

Nichts in diesem Vertrag soll jedoch

  • die Haftung für Tod oder Personenschaden infolge von Fahrlässigkeit beschränken oder ausschließen;
  • die Haftung für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung beschränken oder ausschließen;
  • Haftungen in einer Weise beschränken, die nach geltendem Recht nicht zulässig ist; oder – Haftungen ausschließen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden dürfen.

ARTIKEL 12: UNTERAUFTRAGSVERGABE

FRISBII kann die Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des KUNDEN an Unterauftragnehmer vergeben. FRISBII kann seine Verpflichtungen hieraus ganz oder teilweise unterlizenzieren. Zur Klarstellung: Ein Drittanbieter von Technologie, der Merkmale oder Funktionalitäten im Zusammenhang mit einer Software bereitstellt, gilt nicht als Unterlizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags. FRISBII verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen eingehalten werden, und ist folglich gegenüber dem KUNDEN für die untervergebenen Dienstleistungen verantwortlich.

ARTIKEL 13: GEISTIGES EIGENTUM

FRISBII kann die Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des KUNDEN an Unterauftragnehmer vergeben. FRISBII kann seine Verpflichtungen hieraus ganz oder teilweise unterlizenzieren. Zur Klarstellung: Ein Drittanbieter von Technologie, der Merkmale oder Funktionalitäten im Zusammenhang mit einer Software bereitstellt, gilt nicht als Unterlizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags.

FRISBII verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen eingehalten werden, und ist folglich gegenüber dem KUNDEN für die untervergebenen Dienstleistungen verantwortlich.

ARTIKEL 13: GEISTIGES EIGENTUM

13.1: Rechte des KUNDEN

FRISBII erkennt an, dass alle vom KUNDEN zur Erbringung der angeforderten Dienstleistungen bereitgestellten Dokumente und Daten das ausschließliche Eigentum des KUNDEN sind und bleiben.

FRISBII enthält sich seinerseits jeder persönlichen Nutzung der Kundendaten ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des KUNDEN. FRISBII verpflichtet sich, in Bezug auf alle Informationen und Aktivitäten im Zusammenhang mit dem KUNDEN im Rahmen dieses Vertrags absolute Vertraulichkeit zu wahren.

FRISBII erklärt, dass alle mittels der Software aufgezeichneten Daten das ausschließliche Eigentum des KUNDEN sind.

Alle Kundendaten, Dokumente und Materialien müssen dem KUNDEN auf dessen Anfrage zurückgegeben werden, ohne dass FRISBII eine Kopie behält.

13.2: Rechte von Frisbii

FRISBII ist alleiniger Inhaber der geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der Software.

FRISBII erklärt, dass die Gegenstand dieses Vertrags bildende Software sein Eigentum ist oder dass es ein gesetzliches Recht zur Vermarktung dieser Software besitzt.

Der KUNDE verpflichtet sich, die Rechte von FRISBII weder direkt noch indirekt oder durch einen mit ihm verbundenen Dritten zu verletzen.

Im Falle einer Verletzungsklage in Bezug auf die Software, die von einem Dritten gegen den KUNDEN erhoben wird, informiert der KUNDE FRISBII unverzüglich.

Der KUNDE verpflichtet sich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Wahrung des Eigentums an der Software gegenüber seinem Personal oder jeder externen Person, die Zugang zur Software haben könnte, sicherzustellen.

ARTIKEL 14: VERTRAULICHKEIT

Jede Partei (die „empfangende Partei“) versteht, dass die andere Partei (die „offenlegende Partei“) geschäftliche, technische oder finanzielle Informationen in Bezug auf das Geschäft der offenlegenden Partei hat oder offenlegen kann (nachstehend als „vertrauliche Informationen“ der offenlegenden Partei bezeichnet). Vertrauliche Informationen von FRISBII umfassen nicht öffentliche Informationen über Merkmale, Funktionalität und Leistung der Dienstleistungen. Vertrauliche Informationen des KUNDEN umfassen nicht öffentliche Daten, die der KUNDE FRISBII zur Ermöglichung der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt („Kundendaten“).

Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) angemessene Vorkehrungen zum Schutz dieser vertraulichen Informationen zu treffen und (ii) diese vertraulichen Informationen nicht zu verwenden (außer bei der Erbringung der Dienstleistungen oder soweit hierin anderweitig gestattet) oder an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die die empfangende Partei belegen kann (a) öffentlich zugänglich sind oder werden, oder (b) sich vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei in ihrem Besitz befanden oder ihr bekannt waren, oder (c) ihr ohne Einschränkung von einem Dritten rechtmäßig offengelegt wurden, oder (d) unabhängig ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, oder (e) kraft Gesetzes offengelegt werden müssen. Ungeachtet des Vorstehenden hat jede Partei das Recht, die Bedingungen dieses Vertrags und vertrauliche Informationen (a) ihren Finanz- und Rechtsberatern offenzulegen (jedoch nur, wenn diese Berater über die Vertraulichkeit dieses Vertrags informiert werden und sich zur Einhaltung dieser Vertraulichkeit verpflichten) oder (b) gemäß einer nicht mehr anfechtbaren Anordnung oder Entscheidung einer Rechts- oder Regierungsbehörde, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei schriftlich darüber informiert, damit diese geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter und/oder etwaige Subunternehmer diese Vertraulichkeitspflicht einhalten. In Bezug auf ihr Personal ergreift jede Partei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Geheimhaltung und Vertraulichkeit aller von diesem Artikel erfassten Informationen sicherzustellen.

Ohne die Bedingungen dieses Vertrags offenzulegen, können der KUNDE und FRISBII ihre Zusammenarbeit in ihrer eigenen externen Kommunikation erwähnen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Broschüren, Websites und soziale Netzwerke, solange dieser Vertrag in Kraft ist.

Die Bestimmungen dieses Artikels bleiben für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags in Kraft.

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 14 zum Schutz des Geschäfts und des guten Rufs der Parteien erforderlich sind und für diesen Zweck als angemessen erachtet werden, und jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass Geldentschädigung für einen Verstoß gegen die Verpflichtungen möglicherweise nicht ausreichend ist. Dementsprechend hat die offenlegende Partei zusätzlich zu allen sonstigen Rechtsbehelfen, die ihr nach Recht oder Billigkeit zustehen, auch Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz, um Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 14 zu verhindern und die Bedingungen hiervon konkret durchzusetzen.

ARTIKEL 15: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Bei der Durchführung dieses Vertrags kann FRISBII verpflichtet sein, personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung seines KUNDEN zu verarbeiten. FRISBII wird die Datenverarbeitungsvereinbarung einhalten, die hiermit durch Bezugnahme einbezogen wird. Die Datenverarbeitungsvereinbarung unterliegt regelmäßigen Aktualisierungen nach dem Ermessen von FRISBII; die Änderungen von FRISBII werden jedoch nicht zu einer wesentlichen Verringerung des während des Zeitraums, für den die Gebühren für die Dienstleistungen gezahlt werden, gewährten Schutzniveaus führen.

FRISBII bewahrt eine geschützte Kopie der Kreditkartennummern der Benutzer auf. Diese Abrechnungsdaten gehören dem KUNDEN, und durch die Nutzung der Dienstleistungen gewährt der KUNDE FRISBII eine Lizenz zur Nutzung dieser Daten zum Zweck der Erfüllung der Dienstverpflichtungen gegenüber dem KUNDEN, und FRISBII wird ansonsten wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Informationen gemäß den allgemeinen Branchenstandards und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich und sicher aufzubewahren. FRISBII ist und wird weiterhin PCI-konform sein und sich verpflichten, alle anwendbaren staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze und Vorschriften (einschließlich derjenigen in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit) in Bezug auf die Nutzung, den Zugang und die Speicherung von Abrechnungsdaten im Auftrag des KUNDEN einzuhalten.

Der KUNDE behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen von verschiedenen Standorten aus und/oder durch den Einsatz von Subunternehmern und Dienstleistern zu erbringen, ohne dass geografische Einschränkungen gelten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, befinden sich alle Serverstandorte für die Kundenlösung innerhalb der Europäischen Union. Der KUNDE führt die Datenverarbeitung in Form der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch. Der KUNDE verpflichtet sich, alle erforderlichen Zustimmungen Dritter im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienstleistungen und der Erbringung der Dienstleistungen durch FRISBII einzuholen, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Erhebung, Nutzung, Verarbeitung, Übertragung und Offenlegung personenbezogener Daten. Der KUNDE trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und das Eigentum an allen Kundendaten.

m Falle einer Änderung des Firmennamens, der Rechnungsadresse oder der Steuer-ID des KUNDEN wird ein bevollmächtigter Mitarbeiter des KUNDEN FRISBII unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage vor der Ausstellung der nächsten FRISBII-Rechnung, die die geänderten Koordinaten des KUNDEN widerspiegeln soll, informieren.

Im Falle einer Fusion oder Verschmelzung des KUNDEN mit einem anderen Unternehmen oder einer Gemeinschaftsgesellschaft oder im Falle einer Abspaltung des KUNDEN oder eines Verkaufs der wesentlichen Vermögenswerte des KUNDEN an einen Dritten informiert ein bevollmächtigter Mitarbeiter des KUNDEN FRISBII unverzüglich und in jedem Fall spätestens dreißig (30) Tage vor dem Wirksamkeitsdatum einer solchen Transaktion. FRISBII hat ab Erhalt dieser Mitteilung eine Frist von drei (3) Monaten, um der Übertragung dieses Vertrags auf die neue Einheit aus berechtigten Gründen zu widersprechen. In Ermangelung eines Widerspruchs von FRISBII innerhalb dieser Frist gilt der Vertrag als auf die neue Einheit übertragen. Widerspricht FRISBII einer solchen Übertragung, verhandeln die Parteien in gutem Glauben über den Abschluss eines neuen Vertrags mit der neuen Einheit. Wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Widerspruch von FRISBII keine Einigung erzielt, ist FRISBII berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich ohne Haftung zu kündigen.

ARTIKEL 16: DRITTANBIETERANWENDUNGEN UND ABHÄNGIGKEITEN

16.1: Verkauf von Drittanbieteranwendungen

FRISBII kann Drittanbieteranwendungen zum Verkauf anbieten, wie in den anwendbaren Bestelldokumenten angegeben. Jeder andere Erwerb von Drittanbieterprodukten oder -dienstleistungen durch den KUNDEN — einschließlich Anwendungen, Bereitstellung, Anpassung oder Beratungsdienste — sowie jeder Datenaustausch zwischen dem KUNDEN und einem Drittanbieter erfolgt ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem betreffenden Drittanbieter. FRISBII übernimmt keine Gewährleistung oder keinen Support für Drittanbieterprodukte oder -dienste, unabhängig davon, ob sie von FRISBII als „zertifiziert“ oder anderweitig gekennzeichnet sind, es sei denn, dies ist ausdrücklich im betreffenden Bestelldokument angegeben. Für die Nutzung der Dienstleistungen sind keine Drittanbieterkäufe erforderlich, mit Ausnahme der zugrunde liegenden Salesforce-Lizenzen, auf denen die Dienstleistungen bereitgestellt werden.

16.2: Nutzung von Drittanbieteranwendungen und Zugang zu Kundendaten

Wenn der KUNDE Drittanbieteranwendungen zur Nutzung in Verbindung mit den Dienstleistungen installiert oder aktiviert, erkennt der KUNDE an und stimmt zu, dass FRISBII diesen Drittanbietern den Zugang zu den Daten des KUNDEN gestatten kann, soweit dieser Zugang für die Interoperabilität der Anwendungen mit den Dienstleistungen erforderlich ist. FRISBII lehnt jede Verantwortung für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten ab, die aus dem Zugang durch solche Drittanbieter von Anwendungen resultiert. Die Dienstleistungen können Funktionalitäten bereitstellen, die es dem KUNDEN ermöglichen, einen solchen Zugang einzuschränken, indem die Benutzerberechtigungen für die Installation oder Aktivierung von Drittanbieteranwendungen begrenzt werden.

16.3: Salesforce-Diensteabhängigkeit

Für die spezifischen Dienstleistungen, die auf Salesforce-Diensten betrieben werden, funktionieren die Dienstleistungen in Verbindung mit und sind abhängig von Salesforce. Folglich hängt ihre Verfügbarkeit von der fortgesetzten Verfügbarkeit der Salesforce-Dienste ab. Wenn Salesforce seine Dienste einstellt oder nicht mehr zu Bedingungen anbietet, die mit der weiteren Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise vereinbar sind, kann FRISBII gezwungen sein, die Dienstleistungen auszusetzen oder einzustellen, solange die Salesforce-Dienste nicht verfügbar sind. In einem solchen Fall hat der KUNDE keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung.

ARTIKEL 17: UNABHÄNGIGKEIT DER PARTEIEN

Beide Parteien vereinbaren, im Zusammenhang mit dem Vertrag als unabhängige Parteien zu handeln. Folglich darf der Vertrag in keinem Fall als ein Dokument betrachtet werden, das eine Rechtsform irgendwelcher Art begründet. Die Parteien erklären, dass jede Form einer „affectio societatis“ ausdrücklich ausgeschlossen ist.

In dieser Hinsicht darf der Vertrag in keinem Fall eine Unterordnung zwischen dem Personal von FRISBII und dem KUNDEN schaffen, die durch ein Arbeitsverhältnis zwischen den von FRISBII zur Ausführung der dem Vertrag unterliegenden Aufträge eingesetzten Personen und dem KUNDEN gekennzeichnet ist.

Die Mitglieder des Personals von FRISBII unterliegen ausschließlich den Entscheidungen von FRISBII in Anwendung ihrer Arbeitsverträge. Sie dürfen nur direkte Weisungen von FRISBII erhalten, das für ihre Vergütung sowie alle ihre Kosten verantwortlich ist.

Nichts in diesem Vertrag darf als Begründung eines Joint Ventures, einer Partnerschaft oder eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien ausgelegt werden, und keine Partei hat das Recht, die Befugnis oder die Autorität, im Namen der anderen Partei eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung oder Pflicht zu begründen.

ARTIKEL 18: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der FRISBII-Vertragsgesellschaft gemäß dem anwendbaren Bestelldokument und wird danach ausgelegt, wie folgt:

– Frisbii Denmark A/S: Dänisches Recht, mit ausschließlichem Gerichtsstand der Gerichte in Kopenhagen, Dänemark;

  • Frisbii France SAS: Französisches Recht, mit ausschließlichem Gerichtsstand der Gerichte in Montpellier, Frankreich;
  • Frisbii Germany GmbH: Deutsches Recht, mit ausschließlichem Gerichtsstand der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland;
  • Frisbii Media GmbH: Deutsches Recht, mit ausschließlichem Gerichtsstand der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland.

 

Jede Streitigkeit zwischen den Parteien über die Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch eine der Parteien gütlich beigelegt wurde, wird der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte des Sitzes der FRISBII-Vertragsgesellschaft vorgelegt, wie vorstehend festgelegt.

ARTIKEL 19: MITTEILUNGEN

Alle Mitteilungen, Zustimmungen und sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien im Rahmen oder in Bezug auf diesen Vertrag müssen schriftlich erfolgen (einschließlich E-Mail und Fax). Alle Mitteilungen, Zustimmungen und sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien werden an die darin angegebene Adresse des Empfängers gesandt. Alle Mitteilungen gelten als am Tag der ersten Übermittlung empfangen. Jede Partei kann ihre Adresse für Mitteilungen durch schriftliche Mitteilung der neuen Adresse an die andere Partei gemäß diesem Abschnitt ändern.

ARTIKEL 20: HÖHERE GEWALT

FRISBII ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Gesetzes- oder Vorschriftenänderungen, Embargos, Krieg, terroristische Handlungen, Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbieter-Technologieanbietern, Unruhen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Stromausfälle, Streiks, Wetterbedingungen oder Handlungen von Hackern, Internetdienstanbietern oder sonstigen Dritten oder Handlungen oder Unterlassungen des KUNDEN oder eines autorisierten Benutzers.

ARTIKEL 21: TOOLS

FRISBII kann Tools, Skripte, Software und Hilfsprogramme (zusammen die „Tools“) verwenden, um die Dienstleistungen zu überwachen und zu verwalten und bei der Lösung von FRISBII-Supportanfragen zu helfen. Die Tools sammeln, melden oder speichern keine Daten, die sich in der Dienst-Produktionsumgebung befinden, außer soweit dies zur Fehlerbehebung bei Supportanfragen oder anderen Problemen in den Dienstleistungen erforderlich ist.

Die von den Tools gesammelten Daten (ausgenommen Produktionsdaten des KUNDEN) können auch zur Verwaltung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios von FRISBII und für das Lizenzmanagement verwendet werden. Der KUNDE stimmt zu, dass:

1. der KUNDE nicht auf die Tools zugreifen oder diese nutzen darf, und

2. der KUNDE die Tools nach Beendigung des Vertrags nicht von einem Bandsicherung verwenden oder wiederherstellen darf.

ARTIKEL 22: STATISTISCHE INFORMATIONEN

FRISBII kann statistische Informationen zur Leistung der Dienstleistungen zusammenstellen und auswerten und diese Informationen öffentlich zugänglich machen, sofern diese Informationen keine Kundendaten oder vertraulichen Informationen des KUNDEN enthalten oder offenlegen und den Firmennamen oder die Identität des KUNDEN nicht enthalten oder offenlegen. FRISBII behält alle geistigen Eigentumsrechte an diesen Informationen.

ARTIKEL 23: VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

23.1: Nicht-Exklusivität

Dieser Vertrag enthält keine Exklusivitätsverpflichtung oder garantierten Mindestumsatz des KUNDEN gegenüber FRISBII.

FRISBII erkennt an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, seinen Kundenstamm zu erweitern, und dass es daher keine Beschwerde gegen den KUNDEN erheben kann, weil es infolge der Anwendung dieses Vertrags eine wirtschaftliche Abhängigkeit hat entstehen lassen.

FRISBII erkennt an, dass es während der gesamten Dauer dieses Vertrags allein verantwortlich ist für den Fall einer unzureichenden Diversifizierung seiner Kunden, insbesondere gegenüber seinen eigenen Lieferanten und etwaigen Subunternehmern.

23.2: Intuitu Personae – Abtretung

Keine Partei darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten; vorausgesetzt, dass keine Zustimmung erforderlich ist im Zusammenhang mit einer Abtretung an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Konsolidierung, einem Verkauf von Vermögenswerten oder einer ähnlichen Transaktion.

 

23.3: Exportkontrolle

Exportkontrollgesetze und -vorschriften gelten für die Dienstleistungen von FRISBII. Der KUNDE stimmt zu, dass diese Exportkontrollgesetze den Zugang zu und die Nutzung der Dienstleistungen regeln. Der KUNDE verpflichtet sich, alle diese Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten. Der KUNDE stimmt zu und verpflichtet sich, dass keine Daten, Informationen, Softwareprogramme und/oder Materialien, die aus den Dienstleistungen resultieren, direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Gesetze exportiert werden und dass Dritten kein Zugang dazu gewährt wird oder sie unter Verstoß gegen diese Exportkontrollgesetze dazu Zugang erhalten, und dass diese Daten usw. nicht für einen durch diese Gesetze verbotenen Zweck verwendet werden, einschließlich, ohne Einschränkung, der Verbreitung von Nuklear-, Chemie- oder Biowaffen oder der Entwicklung von Raketentechnologie.

23.4: Identifizierung des KUNDEN als Referenzkunde

Der KUNDE stimmt zu, dass FRISBII den KUNDEN als Kunden der Dienstleistungen von FRISBII bezeichnen darf. Der KUNDE stimmt ferner zu, dass FRISBII das Logo des KUNDEN und ein kurzes Profil des KUNDEN in Pressemitteilungen oder in Verkaufs- oder Marketingpräsentationen oder auf der Website sowie auf weiteren von FRISBII genutzten Domains verwenden darf.

23.5: Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, wird diese Bestimmung in dem minimal erforderlichen Umfang eingeschränkt oder gestrichen, damit dieser Vertrag ansonsten in vollem Umfang wirksam und durchsetzbar bleibt.

Dieser Vertrag und alle zugehörigen Anlagen, Anhänge und Nachträge stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien dar und ersetzen und heben alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags auf. Zur Klarstellung: Kein früheres Dokument, einschließlich, aber nicht beschränkt auf frühere Fassungen dieser AGB, Rahmenverträge, Angebote, Auftragsbestätigungen oder sonstige vorvertragliche Unterlagen, hat zwischen den Parteien bindende Kraft oder Wirkung.

Alle Verzichtserklärungen und Änderungen müssen schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet sein, sofern hierin nicht anders vorgesehen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und dem Bestelldokument hat das Bestelldokument Vorrang, sofern in diesem Vertrag oder dem Bestelldokument nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Die hierin enthaltenen Überschriften dienen nur der Bequemlichkeit und haben keinen Einfluss auf die hierin enthaltenen Bestimmungen.

Sofern hierin nicht durch den Kontext oder die Verwendung etwas anderes angegeben ist: (i) beziehen sich die Wörter „hiervon“, „hierdurch“, „hierin“, „hierzu“ und „hierunter“ und Wörter mit ähnlicher Bedeutung auf diesen Vertrag als Ganzes und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder Absatz dieses Vertrags; (ii) wird angenommen, dass den Wörtern „einschließen“, „einschließt“ oder „einschließlich“ die Wörter „ohne Einschränkung“ folgen; (iii) beziehen sich Verweise auf einen „Abschnitt“ oder eine „Anlage“ auf einen Abschnitt dieses Vertrags oder eine Anlage zu diesem Vertrag; und (iv) haben abgeleitete Formen definierter Begriffe entsprechende Bedeutungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig bis zum 2. April 2026